Wird ein Chefarztvertrag mit Liquidationsmodell durch den Krankenhausträger fristlos gekündigt, so wird dem Chefarzt ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit genommen, seine originären chefärztlichen Leistungen sowie seine genehmigten Nebentätigkeiten zu erbringen. Es stellt sich daher unter anderem die Frage, ob und welche Ansprüche der Chefarzt gegenüber dem Krankenhausträger aufgrund der entgangenen Nebentätigkeitseinnahmen hat, wenn ein Arbeitsgericht feststellt, dass die arbeitgeberseitige Kündigung unwirksam war. mehr