BFH prüft Erbschaftsteuer-Reform - Dem Gesetzgeber droht eine Blamage

Alexander Knauss

Experten zweifelten schon länger, ob die 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform den Vorgaben des BVerfG entspricht. Nun hat der BFH in einem Beschluss ernste Zweifel an dem neuen Recht angemeldet und das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einem laufenden Verfahren beizutreten. Die Chancen für eine erneute Feststellung der Verfassungswidrigkeit stehen gut, meint Alexander Knauss.

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    Alexander KnaussRechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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