Eingezahlt ist manchmal wie geschenkt

Alexander Knauss

Viele verheiratete Paare führen gemeinsame Konten. Dabei ist Vorsicht geboten, denn nach einem Urteil des BFH können Einzahlungen des einen Partners als Zuwendungen an den anderen gewertet werden– mit dem Ergebnis, dass dann Schenkungsteuer gezahlt werden muss. Alexander Knauss über eine folgerichtige Entscheidung und den besten Weg für Ehegatten aus der Steuerfalle.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bei-einzahlung-von-ehegatten-schenkungsteuerpflicht/

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    Alexander KnaussRechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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