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Alexander Knauss
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Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Knauss
Alexander Knauss wurde 1970 in Bonn geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Seit 2004 ist Rechtsanwalt Knauss Partner der Sozietät.
Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät er insbesondere Banken, Investoren, Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen rechtlichen Fragen rund um
- Finanzierungen,
- Vermögensanlage und
- Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge
Zu seiner Tätigkeit im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gehört auch die Gestaltung von Testamenten oder die Wahrnehmung von Rechten im Zusammenhang mit einem Erbfall.
Weitere Funktionen/Qualifikationen:
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker der "Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V." sowie der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) e.V."
- Schiedsrichter der DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V.
- Dozent im Rahmen von Fachanwaltslehrgängen für Erbrecht
- Schriftleiter für den Rechtsprechungsteil der Zeitschrift "ErbR - Zeitschrift für die erbrechtliche Praxis" (Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein).
Die "Wirtschaftswoche" hat Rechtsanwalt Knauss 2009 in ihre Liste von "Top-Kanzleien für Erbrecht" aufgenommen (Heft 51/2009. S.94).
Mitgliedschaften:
- Rheinische Erbrechtsgesellschaft e.V. (Vorstand)
- AGT - Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (Vorstand)
- DAV - Deutscher AnwaltVerein e.V.
- DAV - Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
- DAV - Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
- DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V.
- DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- IHC - Industrie- und Handelsclub Bonn e.V.
- Rotary (RC Bonn-Kreuzberg)
- WPC - Wirtschaftspolitischer Club Deutschland e.V.
(Präsident für Bonn 2007-2011) - DON BOSCO Jugend Dritte Welt e.V. (Vorsitzender)
Publikationen
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BGH bestätigt anlegerfreundliche Rechtsprechung
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Der „Zwang“ zur gütlichen Einigung - Für eine Reform des § 278 ZPO
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Zur Auslegung von Pflichtteilsstrafklauseln bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden erst nach dessen Verjährung und Tod des überlebenden Ehegatten
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Die Testamentsvollstreckung als erlaubnisfreie Tätigkeit nach RBerG und RDG-E
