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Büro BonnTelefon 0228 / 72636-32
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Dr. Jan Patrick Giesler
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Partner
Rechtsanwalt
Dr. Jan Patrick Giesler
Geboren 1967 in Bonn. Jurastudium und Referendarausbildung in Köln und Bonn. Seit Januar 1995 als Rechtsanwalt tätig.
Herr Dr. Giesler ist Spezialist für Franchiserecht. Er gehört zu den renommiertesten deutschen Franchise-Anwälten und war seit 1997 an dem Aufbau von rund 100 Franchise-Systemen beteiligt. Herr Dr. Giesler ist ausschließlich für Franchise-Geber tätig. Er berät und begleitet Systemaufbau, erfolgreiche Systemführung und internationale Expansion. Seine Schwerpunkte sind strategische Systemberatung und Vertragsgestaltung.
Herr Dr. Giesler wird vom „Who is Who Legal” weltweit als Spezialist für Franchise-Systeme empfohlen.
Herr Dr. Giesler ist assoziierter Experte beim Deutschen Franchise-Verband (DFV) sowie Präsident der International Franchise Lawyers Association (IFLA).
Herr Dr. Giesler ist Herausgeber und Autor mehrerer Standardwerke zum Franchise- und Vertriebsrecht. Er unterrichtet Franchising auf vielen Veranstaltungen, u.a. in Gastvorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sowie als Dozent bei dem Bildungsforum Franchise.
Partner der Sozietät seit 2004.
Fremdsprache: Englisch.
Publikationen
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Die Auswirkungen des AGG auf das Franchising
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Franchising: Die steuerliche Behandlung von Marketingpools
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Franchising
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Franchising
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Franchising: Aufklärungspflichten und kein Ende?
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Anmerkung zu BKartA v. 8.5.2006 B 9 - 149/04 (Praktiker) - Zur kartellrechtlichen Unzulässigkeit einer ausschließlichen Bezugsbindung der Franchisenehmer ohne Weitergabe von Einkaufsvorteilen
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Franchisevertrag
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Franchisevertrag
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Die Bedeutung der Apollo-Rechtsprechung für Franchiseverträge
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Wie viel Know-how braucht Franchising?
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Das vorvertragliche Haftungssystem beim Franchising
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Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf Franchiseverhältnisse
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Die Rückabwicklung gescheiterter Franchiseverhältnisse
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Der Franchisegeber als Vermieter des Franchisenehmers
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Die Rückabwicklung gescheiterter Franchiseverhältnisse
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Das Minderungsrecht des Franchisenehmers
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Die Prospekthaftung des Franchisegebers
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Der Franchisenehmer als "Handelsvertreter" im Sinne des SGB
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Anmerkung zu BAG v. 2.12.1998 - 7 AZR 579/97
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Betriebsübergang und Betriebsverfassungsrecht
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Formfreie Absprachen zwischen den Betriebspartnern - eine Alternative zur Betriebsvereinbarung?
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Die konkludente Regelungsabrede – eine Untersuchung zur Wirksamkeit stillschweigender Vereinbarungen im Betriebsverfassungsrecht
