Anwaltsgruppen
Medizinrecht
Um Ihnen in den Teilgebieten des Medizinrechts sowie den Überschneidungsbereichen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht hoch spezialisierte Dienstleistungen anbieten zu können, haben wir die „Anwaltsgruppe Medizinrecht" eingerichtet, die die Standorte Bonn und Berlin übergreift.
In dieser Anwaltsgruppe gibt es die folgenden Spezialgebiete:
Kerngebiete des Medizinrechts
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Dr. Reiner Schäfer-GölzRechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht -
Matthias WallhäuserRechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht -
Wolf Constantin BarthaRechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht -
Dr. Dirk Webel, LL.M. oec.Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht -
Jörg RobbersRechtsanwalt -
Dr. Vanessa Christin MultmeierRechtsanwältin
Beratung von Krankenhäusern:
- Krankenhausplanungs- und finanzierungsrecht
- Chefarztrecht und Recht der leitenden Krankenhausärzte
- Recht der ambulanten Medizin am Krankenhaus
- Medizinprodukterecht im Krankenhaus
- Haftungsrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Unternehmensrecht
Beratung von Ärzten
- Niederlassung; Verkauf von Arztpraxen und Praxisbeteiligungen; Gründung, Erweiterung und Auseinandersetzung von ärztlichen Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften sowie von Medizinischen Versorgungszentren
- Vertragsarztrecht, insbesondere Zulassung, Vergütung, Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Ärztliches Berufsrecht
- Haftungsrecht
- Praxismietvertrag
Arbeitsrecht in der Medizin
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Dr. Nicolai BesgenRechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Sebastian WittRechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Dr. Christopher Liebscher, LL.M.Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht -
Verena FaustenRechtsanwältin
- Chefarztvertrag
- Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen, insbesondere im Krankenhaus
- Arbeitszeitrecht im Krankenhaus
- Arbeitsrecht in der Arztpraxis
Steuerrecht in der Medizin
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Dr. Andreas MenkelRechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht -
Mario KnepperRechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
- Gemeinnützigkeit und Ertragssteuern im Krankenhaus
- Umsatz- und Gewerbesteuer bei Auslagerung und Ressourcenüberlassung
- Steuerliche Einordnung von Chefarzt-Bezügen
