Abfallwirtschaftsrecht

Zum Umweltrecht gehören mittlerweile mehr als 30 Bundesgesetze, eine noch größere Anzahl von Landesgesetzen und -verordnungen sowie schließlich eine Fülle von Regelungen in örtlichem Satzungsrecht. Das verdeutlicht, wie umfangreich und unübersichtlich dieses Rechtsgebiet ist. Die beiden wohl wichtigsten Bereiche für Unternehmen und für Gebietskörperschaften sind das Abfallrecht und das Immissionsschutzrecht; zum Abfallrecht gehört nach der Einführung dualer Systeme Anfang der 90er Jahre auch die Behandlung gebrauchter Verkaufsverpackungen auf der Grundlage der Verpackungsverordnung.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf diesen beiden Gebieten. Seit etwa 10 Jahren befassen wir uns in erheblichem Umfang auch mit der begleitenden Betreuung entsprechender Bauvorhaben, bei denen zivilrechtliche und öffentlichrechtliche Spezialkenntnisse erforderlich sind; vor allem der Komplex der Sanierung von Deponien wird auch in Zukunft einen breiten Raum einnehmen.