Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein weitgefächertes Rechtgebiet und reicht vom gewöhnlichen Kredit- und Einlagengeschäft über die Anlageberatung bis zum Kapitalmarktrecht. Ebenso vielschichtig sind die sich ergebenden Rechtsbeziehungen und vertraglichen Gestaltungen, sieht man sich nur die Vielfalt von Finanzierungs- und Kapitalaufbringungsinstrumenten und ihre Sicherung an. Für ganze Geschäftszweige haben sich „Sondergesetze“ herausgebildet, Ohne professionelle Unterstützung kann hier leicht der Überblick verloren gehen.

Wir beraten Kreditinstitute, ihre Kunden und Investoren in einer Vielzahl bankrechtlicher Fragen, z.B.

  • Finanzierung von Immobilien, Gewerbeobjekten und Anlagegütern,
  • Kreditsicherung (Bürgschaften, Grundpfandrechte, Zessionen etc.)
  • Privat- und Überziehungskrediten,
  • Umschuldungen und Sanierungskrediten,
  • Verwertung von Sicherungsgut,
  • Liquiditätsplanung mittels Factoring oder Leasing,
  • Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel
  • usw.

Dabei beobachten wir ständig Gesetzgebung und Rechtsprechung, um unsere Mandanten rechtzeitig über wichtige Entwicklungen zu informieren.

  • Alexander Knauss
    Alexander KnaussRechtsanwalt
    Fachanwalt für Erbrecht
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht