Energie- und Wasserversorgungsrecht

Die Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser hat fundamentale Bedeutung für jedermann. Dem tragen das Energiewirtschaftsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz als zentrale Bundesgesetze sowie eine Vielzahl von Landesgesetzen und kommunaler Satzungen Rechnung. Für Energieversorgungsunternehmen und Abnehmer gleichermaßen bedeutsam sind in der täglichen Praxis vor allem die Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung (AVBEltV, AVBFernwärmeV, AVBWasserV); zu diesen Rechtsverordnungen, die weitgehend unbekannt sind, gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die sich mit immer wieder neuen Problemen zu befassen hat.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von EVU auf dem klassischen Gebiet der Energieversorgung. In steigendem Maße sind wir tätig im Zusammenhang mit der Neuordnung des Energiewirtschaftsmarkts und damit verbundener Regulierungsfragen, die vor allem für kommunale Versorgungsunternehmen erhebliche Strukturprobleme geschaffen hat und massive Umstellungen auch in Zukunft erforderlich machen wird.