Rechtsgebiete im Detail
Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht
Was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht, findet man im Erbrecht. Wird nichts anderes geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Meistens ist es aber sinnvoll oder sogar notwendig, davon abzuweichen, weil das Gesetz nicht auf alle Besonderheiten des Einzelfalls passen kann; man muss dann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag regeln, wobei eine große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten besteht.
Bei einer solchen letztwilligen Verfügung steht meist die Vorsorge für die nächsten Angehörigen im Vordergrund, aber z.B. auch die Sorge um den Fortbestand eines Unternehmens; steuerliche Aspekte sind zusätzlich zu berücksichtigen. Damit eine Regelung "nach Maß" getroffen werden kann, ist fachkundige Beratung erforderlich. Ein Erbfall bringt nicht nur menschliche Belastungen mit sich, sondern häufig auch Streit unter den Erben oder mit denen, die gerne geerbt hätten. Hier ist eine sachliche, emotionslose Beratung und Vertretung der Beteiligten dringend geboten.
Wir beraten und vertreten Unternehmer und Privatpersonen, die ihre Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge regeln wollen oder selbst vom Tod einer Person betroffen sind. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung gemeinnütziger Organisationen bei der Abwicklung von Erbfällen. Wir übernehmen auch die Abwicklung komplexer Nachlässe als Testamentsvollstrecker.
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