Rechtsgebiete im Detail
Grundstücksrecht
Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken sind selbstverständlicher Bestandteil unseres Lebens - und doch ist Grundstücksrecht für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Was sind Auflassungsvormerkung, persönlich beschränkte Dienstbarkeit, Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, Grundstückszubehör, Belastungen in Abteilung III, Baulastenverzeichnis? Die Liste von Begriffen und Rechtshandlungen, deren Bedeutung meist unbekannt ist, ließe sich beliebig fortsetzen. Nicht nur Privatleute, sondern auch erfahrene "Immobilienprofis" benötigen bei Planung, Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten kompetenten Rechtsrat. Probleme bereiten in vielen Fällen gerade die mit dem Erwerb oder der Veräußerung verbundenen Rechtsgeschäfte, etwa eine Wege- und Nutzungsrechtsvereinbarung unter Miteigentümern oder die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen unbekannter Gläubiger. Anwaltliche Hilfe ist auch erforderlich, wenn z.B. Vereinbarungen betreffend ein Grundstück nicht eingehalten werden oder die Folgen ungünstiger Regelungen beseitigt oder gemildert werden müssen, etwa wenn der Kaufpreis nicht gezahlt wird, das vor Jahren zu Gunsten eines Dritten vereinbarte Vorkaufsrecht eine Transaktion verhindert oder bis dahin unbekannte Mängel oder Belastungen einer Immobilie entdeckt werden.
Zu den Leistungen, die wir erbringen, gehören neben der Beratung die Ausarbeitung vorteilhafter Verträge, die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Grundstücken und die Abwehr unberechtigter oder ungünstiger Ansprüche.
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