Rechtsgebiete im Detail
Handels- und Gesellschaftsrecht
In Gesellschaften organisieren sich Personen, um gemeinsame Zwecke insbesondere im Berufs- und Wirtschaftsleben zu verfolgen. Die in der Praxis häufigsten Formen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Personenhandelsgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Das Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Personenwechsel, Streitentscheidung zwischen Gesellschaftern sowie zwischen ihnen und der Gesellschaft, Strukturveränderungen sowie die Beendigung von Gesellschaften.
Wir sind für mittelständische Unternehmen vornehmlich in den Rechtsformen der GbR, KG und OHG sowie GmbH tätig. Wir beraten bei ihrer Gründung, insbesondere im Rahmen der Gestaltung der Gesellschaftsverträge unter Einbeziehung steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Weiterhin vertreten wir Gesellschafter und Unternehmen in Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte und -pflichten. Schließlich spielt das Gesellschaftsrecht eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Tätigkeit für mittelständische Unternehmen bei Strukturveränderungen (Unternehmenstransaktionen).
-
Dr. Stephan DornbuschRechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz -
Dr. Theo KadeRechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Dr. Reiner Schäfer-GölzRechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht -
Andreas JahnRechtsanwalt
Steuerberater -
Mario KnepperRechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht -
Dorothée GierlichRechtsanwältin
Aktuelle Meldungen
-
14.03.2012
- Dr. Andreas Menkel
-
29.02.2012
- Dr. Stephan Dornbusch
Neue Publikationen
-
Dr. Stephan Dornbusch
