Internationaler Rechtsverkehr

Wir alle - ob Weltkonzern, mittelständisches Unternehmen oder Privatperson - sind in grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen verflochten. Der Vertrieb eigener Produkte in Südostasien, der Erwerb eines Grundstücks in Spanien oder Nordamerika und das osteuropäische Joint-Venture gehören genauso dazu wie die Erbschaft in Frankreich, der gewerbliche Mietvertrag mit einem britischen Unternehmen oder die Besteuerung einer Auslandsbeschäftigung. Bei allem Zusammenwachsen der Völker und Kontinente: Die heimische und deshalb vertraute Rechtssphäre hört an der nächsten Grenze auf. Gerade wirtschaftlich und politisch eng verbundene Staaten wie Deutschland und die USA unterscheiden sich in kaum etwas so sehr wie in den dort jeweils geltenden Rechtsprinzipien.

Daraus ergibt sich eine Fülle von Problemen. Unsere deutschen und ausländischen Mandanten finden bei uns auch insoweit kompetente Beratung, sowohl fachlich als auch sprachlich. Für den ausländischen Mandanten ist es sogar oft noch wichtiger, dass wir uns in sein nationales kulturelles Umfeld und Verständnis einfühlen können und seine Sprache so beherrschen, dass er sich bei uns zu Hause fühlt. Zur Klärung der Rechtslage in fremden Rechtsordnungen haben wir in allen wichtigen Ländern enge und erprobte Kontakte zu erfahrenen Kollegen, die denselben Qualitätsstandards verpflichtet sind wie wir; dabei bleiben wir stets die Ansprechpartner unserer Mandanten, um rechtliche, sprachliche und kulturelle Unterschiede in ausländischen Rechtsbeziehungen so gering wie möglich zu halten.

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