Maklerrecht

Der Makler vermittelt Geschäfte verschiedenster Art. Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Reisevermittler, Handelsmakler und Ehevermittler stellen die Verbindungen nach den Marktregeln von Angebot und Nachfrage her. Auf diesem Rechtsgebiet ist mancher Streit denkbar, u.a. über folgende Fragen: War die Tätigkeit des Maklers für den Geschäftsabschluss ursächlich? Ist die geforderte Provision angemessen? Darf der Makler für beide Seiten tätig werden, von beiden Seiten Provision verlangen?

In diesem schwierigen Konfliktfeld ist eine rechtskundige Beratung und Vertretung dringend erforderlich. Zu unseren Mandanten gehören nicht nur Makler, sondern auch deren Kunden; wir kennen also die Probleme von beiden Seiten. Dies erleichtert oft die Suche nach einem vernünftigen, für beide Seiten erträglichen Kompromiss und hilft, unnötige und kostspielige Prozesse zu vermeiden.