Rechtsgebiete im Detail
Presserecht
Das Presserecht ist geprägt durch das Spannungsverhältnis zwischen zwei Grundrechten, nämlich der durch Artikel 5 des Grundgesetzes gesicherten Pressefreiheit auf der einen Seite und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes auf der anderen Seite. Geregelt ist das Presserecht vornehmlich in den Landespressegesetzen (LPG). Diese Vorschriften gehören teilweise zum öffentlichen Recht wie z.B. das gegenüber Behörden bestehende Informationsrecht der Presse (§ 4 LPG NRW) und die Impressumspflicht (§ 8 LPG NRW). Soweit die Regelungen in den LPG nicht das Verhältnis der Presseorgane zum Staat betreffen, gehören sie zum Privatrecht wie insbesondere der Gegendarstellungsanspruch, durch den erst gewährleistet ist, dass sich Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht einigermaßen gleichgewichtig gegenüberstehen.
Das Recht der Gegendarstellung, aber auch die mit ihm konkurrierenden Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz stehen im Vordergrund unserer presserechtlichen Tätigkeit. Weitere Schwerpunkte liegen in den zahlreichen mit dem Presserecht zusammenhängenden weiteren Rechtsmaterien wie Urheber- und Wettbewerbsrecht, dem Arbeitsrecht des Pressejournalisten und dem Recht des Presse-GROSSO.
