Rechtsgebiete im Detail
Sozialrecht
Durch das Sozialrecht wird das in Artikel 20 des Grundgesetzes normierte Sozialstaatsprinzip für den Einzelfall geregelt: Durch gezielte staatliche Leistungen wie z.B. Renten, Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe, sollen Notlagen des einzelnen verhindert oder beseitigt werden. Das Sozialrecht hat zahlreiche Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht. Der wichtigste Bereich ist das im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch geregelte Sozialversicherungsrecht.
Neben der Beratung ist Schwerpunkt unserer Tätigkeit die aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen für Einzelpersonen und Körperschaften. Wir befassen uns dabei insbesondere mit dem Recht der Arbeitsförderung, der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Neue Publikationen
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Dr. Jan Patrick GieslerDer Franchisenehmer als "Handelsvertreter" im Sinne des SGB
