Wettbewerbs- und Vergaberecht

Wettbewerb ist als "unsichtbare Hand" zentrales Steuerungselement der Marktwirtschaft. Gesamtwirtschaftlich (makroökonomisch) geht es um die Wettbewerbsordnung. Hier spricht man auch vom Kartellrecht. Wichtigstes Gesetz ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Einzelwirtschaftlich betrachtet (mikroökonomisch) geht es um die Beziehungen der einzelnen Marktteilnehmer zueinander. Diese sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie in zahlreichen Nebengesetzen geregelt. Eine Sondermaterie bildet das Vergaberecht, das seit 1999 Teil des GWB ist.

Entsprechend unserer mittelständischen Orientierung konzentrieren wir uns auf das einzelwirtschaftliche Tätigkeitsfeld. Wir beraten Unternehmen jeder Rechtsform bei der Entscheidung über Werbemaßnahmen und sonstige Marktstrategien und stehen ihnen in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite. Darüber hinaus sind wir auf kommunaler Ebene für die öffentliche Hand auf dem Spezialgebiet des Vergaberechts tätig.

  • Dr. Stephan Dornbusch
    Dr. Stephan DornbuschRechtsanwalt
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz