Medizinrecht
Die Gesundheit ist ein zentrales Thema des menschlichen Lebens. Vor allem dies erklärt, dass Medizin im umfassenden Sinne zu einem wesentlichen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor geworden ist, dessen Bedeutung aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts und der demographischen Entwicklung ständig steigt.
Das Medizinrecht umfasst Ordnungsrahmen und Regelwerk für diesen Lebensbereich. Es handelt sich um eine fächerübergreifende Materie. Zivilrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sind betroffen. Es geht um ärztliches Berufs- und Arbeitsrecht, Vertragsarzt- und Krankenhausfinanzierungsrecht, Arzthaftungs- und Arztstrafrecht sowie Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht.
Wir beraten und vertreten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in allen sie betreffenden Rechtsfragen. Dies betrifft insbesondere die Niederlassung, die Gründung von Berufsausübungs- oder Organisationsgemeinschaften, den Eintritt in solche Gemeinschaften, das Ausscheiden aus ihnen sowie vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Fragen. Wir sind weiterhin tätig für Krankenhäuser sowie - auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts - für Berufshaftpflichtversicherer von Ärztinnen und Ärzten im niedergelassenen wie stationären Bereich.
Anwälte mit diesem Schwerpunkt:
- Dr. Reiner Schäfer-Gölz
- Matthias Wallhäuser
- Jörg Robbers
- Wolf Constantin Bartha
- Dr. Dirk J. Webel, LL.M. oec.
- Dr. Alexander Teubel
