MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern - ein Erfolgsmodell für Versorgungsqualität
Rechtsanwalt Matthias Wallhäuser (zusammen mit Pastor Norbert Groß, Verbandsdirektor des DEKV e.V.)
Studie: Krankenhäuser sind als Träger von Medizinischen Versorgungszentren gleichzustellen
"Die vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband e.V (DEKV) in Auftrag gegebene Studie zur beabsichtigten Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kommt zu einer eindeutigen Bewertung: Durch das GKV-Versorgungsgesetz dürfen Krankenhäuser in der Trägerschaft von MVZ nicht beschränkt werden. Als Schnittstelle der stationären und ambulanten (Grund-)Versorgung spielen Krankenhaus-MVZ schon heute eine wichtige Rolle. Vernetzte und patientenorientierte Behandlungsstrukturen gewährleisten Therapiefreiheit und zeitnahen medizinischen Service. Gerade gemeinnützige Krankenhäuser unterliegen beim Betrieb von MVZ keinem Verdacht, medizinihsce Entscheidungen von wirtschaftlichen Interessen abhängig zu machen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Beschränkungen drohen zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation gesetzlich versicherter Patienten, sowohl ambulant wie stationär, zu führen."
So lautet die Einführung in den Beitrag auf Seiten 701 ff. in der Ausgabe 7.2011 der Zeitschrift "das Krankenhaus".
Das gesamte Argumentations- und Positionspapier ist auf der Homepage des DEKV unter www.dekv-ev.de zu finden
see:
Das Krankenhaus 7.2011, S. 701 ff.
