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		<title>Meyer-Köring - Aktuelle Informationen </title>
		<link>http://www.meyer-koering.de/</link>
		<description>Die Bonner Anwaltskanzlei berichtet über aktuelle juristische Entwicklungen und Entscheidungen</description>
		<language>de-de</language>
		<copyright>© 2010 Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</copyright>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 12:10:54 +0100</pubDate>

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			<title>Logo Meyer-Köring</title>
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		<item>
			<title>Familienrecht: OLG Hamm: Nur eingeschränkte Erwerbsobliegenheit bei unzureichender schulischer Kinderbetreuung </title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/OLG-Hamm-Unterhalt-Ehegatte-Scheidung-Eingeschraenkt-Erwerbsobliegenheit-unzureichende-schulische-Kinderbetreuung.html</link>
			<description>&lt;p&gt;Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 3. Juli 2009 - II-7 UF 300/08 - zum Umfang der Erwerbsverpflichtungen eines Ehegatten, der Kinder betreut, Stellung genommen, wenn die schulische Betreuung - aus Sicht des Gerichtes - nicht ausreichend ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die unterhaltsberechtigte Ehefrau betreute zwei gemeinsame Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren. Der jüngere Sohn litt unter wiederkehrenden Kopfschmerzen, deren Umfang und Auswirkungen strittig waren. Unstrittig war jedoch, dass an der weiterführenden Schule des älteren Sohnes kein Mittagessen angeboten wurde und dass an der weiterführenden Schule des jüngeren Sohnes zwar Mittagessen anboten wurde, die Hausaufgabenbetreuung allerdings von Oberstufenschülern geleistet wurde. Die unterhaltsberechtigte Ehefrau war mit 25 Stunden in der Woche berufstätig. Der unterhaltsverpflichtete geschiedene Ehemann beantragte im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, den  titulierten nachehelichen Ehegattenunterhalt herabzusetzen oder zu befristen. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Berufung beim OLG hatte keinen Erfolg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das OLG Hamm bejahte einen Unterhaltsanspruch der Ehefrau aus Gründen des Kindeswohls. Nach dem ab 2008 geltenden Unterhaltsrecht bestehe ein unbeschränkter Unterhaltsanspruch nur noch in den ersten drei Jahren eines Kindes. Anschließend komme ein Billigkeitsunterhalt in Betracht, entweder aus kindeswohlbezogenen Gründen oder aus elternbezogenen Gründen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Strittig war insoweit, ob die unterhaltsberechtigte Mutter ihren Erwerbsobliegenheiten mit einer Teilzeittätigkeit von 25 Stunden in der Woche nachkam. Das OLG Hamm bejahte dies. Zum einen erfordere die Erkrankung des jüngeren Sohnes eine besondere Betreuung, die mit einer Vollzeittätigkeit nicht darzustellen sei. Unabhängig davon komme ein weiterer Unterhaltsanspruch wegen der unzureichenden schulischen Betreuung beider Kinder in Betracht. Bei dem jüngeren Sohn gebe es zwar ein Mittagessen in der Schule, aber keine ausreichende Hausaufgabenbetreuung. Die Hausaufgabenbetreuung für den 12 bzw. 13 Jahre alten Sohn werde nicht von Fachkräften ausgeübt, sondern von Oberstufenschülern. Bei dem älteren Sohn gebe es noch nicht einmal ein Mittagessen in der Schule. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte müsse daher gegen Mittag wieder zurück sein, um ein Mittagessen für den älteren Sohn vorzubereiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Fazit:&lt;/strong&gt; Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen interessant: Eine Hausaufgabenbetreuung durch Oberstufenschüler stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine Betreuung durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten - im Regelfall die Mutter - dar. Der BGH hat in allen Entscheidungen zum Nachscheidungsunterhalt nach dem neuen Recht betont, dass der unterhaltberechtigte Ehegatte keine Wahl mehr habe, ob er die Kinder selbst betreue oder durch staatliche Einrichtungen betreuen lasse, wenn entsprechende staatliche Einrichtungen - Ganztagskindergarten, Offene Ganztagsschule, Hort - zur Verfügung stehen. Zu der Qualität dieser Betreuung hat sich der BGH nicht geäußert. Das OLG Hamm hat sich hier deutlich positioniert und eine „ausreichende“ staatliche Betreuung bei einer Hausaufgabenbetreuung durch Oberstufenschüler nicht anerkannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das OLG Hamm hat die Revision nicht zugelassen, da sich die Entscheidung auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stütze. Daran können Zweifel bestehen. Der BGH ließ bisher jede Art von staatlicher Betreuung zu, ohne sich über die Qualität der staatlichen Betreuung im Einzelnen zu äußern. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Praxis empfiehlt sich, die Qualität der Betreuung zu prüfen, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil teilzeitbeschäftigt ist. Bei nicht ausreichender staatlicher Betreuung lässt sich eine Teilzeittätigkeit auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Hamm rechtfertigen.&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
			<category></category>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/OLG-Hamm-Unterhalt-Ehegatte-Scheidung-Eingeschraenkt-Erwerbsobliegenheit-unzureichende-schulische-Kinderbetreuung.html</guid>
			<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<title>Miet- und Pachtrecht:  No Limitation on Tenants' Claims for Defects</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/No-Limitation-on-Tenants-Claims-for-Defects.html</link>
			<description>&lt;p&gt;Commercial and residential tenants alike should note an interesting development in German tenancy jurisprudence. In a judgment pronounced on 17 February 2010 (file ref. VIII ZR 104/09), the &lt;em&gt;Bundesgerichtshof&lt;/em&gt; (Federal Supreme Court - BGH -) held that a tenant's claim for remedy of a defect in the leased object continues to exist for the entire duration of the lease, and is not subject to any limitation period. In view of this leading decision, landlords will be expected in future cases to have defects inspected and repaired promptly, rather than wait for tenants to come back - or not. The judgment was handed down in a residential tenancy case, however, doubtlessly also finds application to commercial leases.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In their reasoning, the judges - correctly - assign the sole responsibility for keeping the leased premises in good order (referred to in legal German as &quot;&lt;em&gt;vertragsgemäßer Zustand&lt;/em&gt;&quot; = a state of conformity with the contract) to the landlord. That obligation was permanent in character, existed for the entire duration of the lease and, therefore, was not caught by statutory limitation. Landlords not only had to deliver the premises in a &quot;&lt;em&gt;vertragsgemäßer Zustand&lt;/em&gt;&quot; at the outset of a lease, but to keep them that way thereafter.Limitation had to be ruled out already because during the whole lease period, the relevant duty of the landlord &quot;arose anew every day&quot;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Like in most other cases involving landlord/tenant relationships in Germany, tenants are strongly advised to communicate in writing when announcing remedy claims - if the case should end up in court at a later stage, solid evidence - as opposed to witness statements and your own recollection - will be of the essence.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;By: Thomas Krümmel, LL.M., Rechtsanwalt, Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Field of Law: Commercial Leases&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/No-Limitation-on-Tenants-Claims-for-Defects.html</guid>
			<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<title>Arbeitsrecht: Wechsel in die OT-Mitgliedschaft: Anforderungen an die Satzung</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Wechsel-in-die-OT-Mitgliedschaft-Anforderungen-an-die-Satzung.html</link>
			<description>&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) verhindert die Tarifbindung an die von dem Verband abgeschlossenen Tarifverträge. Die Wirksamkeit einer solchen Mitgliedschaft hat das Bundesarbeitsgericht bereits bejaht. Arbeitgeberverbände können in ihren Satzungen selbst definieren, ob eine Mitgliedschaft mit Tarifbindung begründet oder beendet werden soll. Das Bundesarbeitsgericht hat nun seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes präzisiert (BAG, Urt. v. 22.4.2009 - 4 AZR 111/08 -, BB 2009, 1013). Wir möchten die wesentlichen Hinweise des Vierten Senates für die Praxis nachfolgend erläutern.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;strong&gt;I. Ausgangslage&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Die OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband hat zur Folge, dass der Arbeitgeber an die &lt;em&gt;Tarifverträge des Verbandes nicht gebunden&lt;/em&gt; ist. Tritt er von vornherein als OT-Mitglied ein, ist er zu keinem Zeitpunkt an die Tarifverträge gebunden. Viele Satzungen sehen aber auch vor, dass Mitglieder jederzeit in den OT-Status wechseln können. In diesem Fall bleibt die Bindung an den bisherigen Tarifvertrag nach § 3 Abs. 3 TVG bzw. § 4 Abs. 5 TVG erhalten, bis es zu Änderungen des Tarifvertrages kommt. Alle Änderungen bzw. Neuabschlüsse gelten dann für das OT-Mitglied nicht mehr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In dem der hier zu besprechenden Entscheidung zugrunde liegenden Fall wechselte der Arbeitgeber in den OT-Status und gab die günstigeren Tarifänderungen ab dem Zeitpunkt des Wechsels dann (konsequent) nicht mehr an die Arbeitnehmer weiter. Die Arbeitnehmerin berief sich in ihrem Prozess auf die &lt;em&gt;Unwirksamkeit des Wechsels&lt;/em&gt; und auf die damit &lt;em&gt;fortbestehende Tarifbindung&lt;/em&gt; und machte die weitergehenden tariflichen Ansprüche im Wege einer Zahlungsklage geltend. Maßgeblich für die Beurteilung war damit die Frage, ob die Satzung des Arbeitgeberverbandes rechtswirksam war und ein zulässiger Wechsel in den OT-Status erfolgt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;II. Eindeutige Trennung notwendig!&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verbandsmitgliedschaft mit Tarifbindung gem. § 3 Abs. 1 TVG muss von einer Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung &lt;strong&gt;eindeutig abgrenzbar&lt;/strong&gt; sein. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie erfordert im Hinblick auf den Abschluss von Tarifverträgen und deren &lt;em&gt;zwingende normative Wirkung&lt;/em&gt; den Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit bezüglich der tariflichen Vereinbarungen. Nur so ist die Unterwerfung der Mitglieder unter die Norm des Tarifvertrages legitimiert. Die zu treffenden Entscheidungen im Rahmen der Tarifvertragsverhandlungen können und dürfen nur von denjenigen Verbandsmitgliedern getroffen werden, die an den verhandelten und letztlich vereinbarten Tarifvertrag auch später gebunden sind. Dies schließt es aus, dass OT-Mitglieder an diesen Entscheidungen beteiligt werden.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;strong&gt;III. Anforderungen an die Verbandssatzung&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Die Satzung eines Arbeitgeberverbandes kann für die OT-Mitgliedschaft nicht lediglich die Rechtsfolgen der Tarifbindung des § 3 Abs. 1 TVG abbedingen. Die Satzung muss darüber hinaus für Tarifangelegenheiten eine &lt;em&gt;klare und eindeutige Trennung&lt;/em&gt; der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung vorsehen. Eine unmittelbare Einflussnahme von OT-Mitgliedern auf tarifpolitische Entscheidungen ist nicht zulässig. OT-Mitglieder dürfen daher &lt;em&gt;nicht in Tarifkommissionen&lt;/em&gt; entsandt werden, den Verband im Außenverhältnis nicht tarifpolitisch vertreten und nicht in Aufsichtsorganen mitwirken, die die Streikfonds verwalten. Zudem sind sie von &lt;em&gt;Abstimmungen auszuschließen&lt;/em&gt;, in denen die tarifpolitischen Ziele festgelegt oder Ergebnisse von Tarifverhandlungen angenommen werden. Es wird teilweise darüber hinaus auch noch gefordert, die Verbandssatzung müsse vorsehen, dass ein Wechsel in die OT-Mitgliedschaft zum Verlust entsprechender Ämter führe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Demgegenüber stehen den OT-Mitgliedern die allgemeinen Mitwirkungsrechte eines gewöhnlichen Vereinsmitglieds zu, die keinen originären Bezug zur Tarifpolitik des Verbandes haben. Die Beteiligung bei der Erörterung tarifpolitischer Fragen mit beratender Stimme ist ebenfalls unbedenklich. Denn dem Verband ist es auch nicht verwehrt, sich durch an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;strong&gt;Hinweis für die Praxis:&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Diese Anforderungen sind in der notwendigen Klarheit zu regeln. In der Praxis kann daher nur dringend empfohlen werden, eine sehr differenzierte, deutliche Ausgestaltung der Verbandssatzung vorzunehmen und keine Zweifelsfragen aufkommen zu lassen. Die strikte Trennung kann sprachlich ohne weiteres herbeigeführt werden und Restrisiken werden auf diese Weise vermieden.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;strong&gt;Fazit:&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Die Entscheidung des Tarifsenats ist konsequent und zutreffend. Der Praxis werden klare Leitlinien an die Hand gegeben. Die Umsetzung ist sprachlich ohne weiteres umsetzbar. Die Rechtsprechung des BAG führt damit zur Rechtssicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/Wechsel-in-die-OT-Mitgliedschaft-Anforderungen-an-die-Satzung.html</guid>
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<title>Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht: Eigenhändiges Testament – Welches ist das aktuellste? Datum der Testamentserrichtung nicht vergessen! Vorangegangene Testamente vernichten!   </title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Eigenh%C3%A4ndiges%20Testament%20Datumsangabe.html</link>
			<description>&lt;h2&gt;Der Fall:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der nachstehende Fall ist der Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 28.07.2009 - 31 Wx 28/09 (rechtskräftig), BWNotZ 2010, 36) nachgebildet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der kinderlose Erblasser E verstarb im Alter von 75. Er war seit einigen Jahren mit der dreißig Jahre jüngeren F verheiratet, die ihn zwischenzeitlich wieder verlassen hat. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus landwirtschaftlichem Grundbesitz. E hinterlässt noch einen Bruder B. Er hinterlässt aber auch mehrere Testamente – und damit beginnt der Streit.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Es liegt ein handschriftlich abgefasstes Testament vor, bei dem Ort und Datum – „B. den xx.xx.2007” in der ersten Zeile neben „Mein Testament” ersichtlich mit einem anderen Kugelschreiber eingefügt sind. Darin wird die F zur alleinigen Erbin eingesetzt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mit Testament vom 29.04.2000 hatte der Erblasser ebenfalls die F zur Alleinerbin eingesetzt.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mit Testament vom 03.10.2002 bestimmte er seinen Bruder B zum Erben. Seine Ehefrau F solle keine weiteren Zahlungen erhalten, weil sie ihn mutwillig verlassen habe.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F hat einen Erbschein als Alleinerbin aufgrund Testaments beantragt. Der Bruder B ist dem entgegengetreten und hat die Echtheit des auf den xx.xx.2007 datierten Testaments bestritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vom Nachlassgericht eingeholte handschriftvergleichende Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kommt zu dem Ergebnis, dass das fragliche Testament mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde und keine durchgreifenden Zweifel daran beständen, dass auch die mit einem anderen Kugelschreiber eingefügte Niederschrift von Ort und Datum vom Erblasser gefertigt worden sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gericht erließ daraufhin den Erbschein zugunsten der F. zurück. Die Rechtsmittel des B waren erfolglos.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Die Entscheidung:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Vorinstanzen konnten aufgrund der durchgeführten Ermittlungen von der Echtheit des Testaments (§ BGB § 2247 Abs. BGB § 2247 Absatz 1 BGB) ausgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Handschriftenvergleich&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage, ob ein handschriftliches Testament vom Erblasser geschrieben und unterschrieben wurde, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet. Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Beweiswürdigung nur daraufhin überprüfen,&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;ob, der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht wurde,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;ob die Beweiswürdigung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, widerspruchsfrei ist und nicht den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft, ferner&lt;/li&gt;&lt;li&gt;ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Diesen Anforderungen wurde die Entscheidung des Gerichts gerecht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gericht konnte sich auf das Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Handschriftenvergleichung stützen, der eine urkunden-technische Prüfung vorgenommen und sowohl die Textschrift als auch die Unterschrift sowie die Angabe von Ort und Datum einer eingehenden schriftvergleichenden Untersuchung unterzogen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Datum der Testamentserrichtung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Feststellung, wann eine letztwillige Verfügung verfasst wurde, liegt ebenfalls auf tatsächlichem Gebiet. Die eigenhändigen Zeit- und Ortsangaben des Erblassers haben bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Richtigkeit für sich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Konkrete Tatsachen, die zum Beweis eines anderen Errichtungszeitpunkts als des vom Erblasser angegebenen dienen könnten, waren weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Der Umstand allein, dass die Orts- und Datumsangabe vom Erblasser ersichtlich nachträglich, nämlich nach dem Schreiben des Textteils, in der ersten Zeile eingefügt wurde, reicht dafür nicht aus, denn ob das Datum vor dem Text oder danach auf der Urkunde angebracht wird, ändert nichts an seiner Bedeutung als Zeugnis des Erblassers über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mutmaßungen darüber, ob der Erblasser im Jahr 2007 Anlass hatte, ein Testament zugunsten seiner Ehefrau zu errichten, reichen nicht aus, um die Vermutung der Richtigkeit des vom Erblasser selbst angegebenen Datums zu widerlegen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fazit:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Es bleibt ein „Geschäckle“, ganz gleich wie sich der Fall tatsächlich zugetragen haben mag. Und Rechtsstreite und nachhaltige Zerwürfnisse in der Verwandtschaft sind garantiert. Außerdem ist keinesfalls sichergestellt, dass vorliegend tatsächlich der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wurde. Denn was tatsächlich der wirklich &lt;em&gt;letzte&lt;/em&gt; Wille war, stand nicht sicher fest.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Verzichten Sie keinesfalls auf die Datumsangabe der Testamentserrichtung.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Benutzen Sie dafür dasselbe Schreibgerät wie für den Haupttext.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Vernichten Sie alle vorangegangenen Testamente.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Oder noch besser: Errichten Sie ein notarielles Testament!&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
			<category></category>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/Eigenh%C3%A4ndiges%20Testament%20Datumsangabe.html</guid>
			<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<title>Arbeitsrecht: Neuauflage: Dr. Besgen, Handbuch Betriebsverfassungsrecht</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Besgen-Handbuch-Betriebsverfassungsrecht-2010.html</link>
			<description>&lt;p&gt;Voraussichtlich Ende April erscheint die 2. Auflage des von unserem Sozius Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, herausgegebenen Standardwerks&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&quot;Handbuch Betriebsverfassungsrecht - Verfahren, Gebühren und Streitwerte&quot;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;2010, 2., überarbeitete Auflage, ca. 720 Seiten, € 79,-&lt;br /&gt;ISBN 978-3-415-04450-0&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Handbuch zeichnet sich durch eine übersichtliche und praxisnahe Darstellung der umfangreichen Materie des Betriebsverfassungsrechts aus. Jedem Kapitel sind die in der Praxis häufig wiederkehrenden Standardprobleme kurz vorangestellt, die dem Nutzer den schnellen Einstieg erleichtern. Besonders hilfreich sind auch die zahlreichen Hinweise und Musterformulierungen. Am Ende eines jeden Kapitels gibt es Ausführungen zu den jeweiligen Streitwerten und Anwaltsgebühren. Aktuelle Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur sind eingearbeitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Aus dem Inhalt:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Wahl des Betriebsrats&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebliche Einigung&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mitbestimmung durch den Betriebsrat&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Maßnahmen der Personalplanung&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebsänderungen, Interessenausgleich,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Sozialplan&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die Zielgruppe:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Das Handbuch führt angehende, aber auch erfahrene Betriebsräte und Personalverantwortliche Schritt für Schritt durchs Betriebsverfassungsrecht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Informationen finden Sie in dem untenstehenden Flyer (Empfänger unseres Newsletters klicken bitte &lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/de/aktuell/download-Besgen-Handbuch-Betriebsverfassungsrecht-2010.pdf&quot; onclick=&quot;window.open(this.href);return false;&quot; onkeypress=&quot;window.open(this.href);return false;&quot; shape=&quot;rect&quot;&gt;hier&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/Besgen-Handbuch-Betriebsverfassungsrecht-2010.html</guid>
			<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<title>Strafrecht und Steuerstrafrecht: Aktuelle Presseberichte: Steuerhinterziehung</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Bund%20kauft%20Steuerdaten-CD.html</link>
			<description>&lt;h3&gt;Der Bund wird nun doch die dem Land Baden-Württemberg angebotene Steuerdaten-CD kaufen&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Nach aktuellen Presseberichten vom 03. März 2010 haben sich der Bund und das Land &lt;strong&gt;Baden-Württemberg&lt;/strong&gt; nach längeren Verhandlungen auf eine gemeinsame Linie über den Umgang mit den dem Land Baden-Württemberg durch einen Angestellten einer Bankinstituts aus der Schweiz zum Kauf angebotenen Daten von Steuerpflichtigen verständigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund selbst wird nun, so die Presse, die dem Land Baden-Württemberg angebotene Steuerdaten-CD kaufen. Dies solle gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes geschehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem das Land Baden-Württemberg am vergangenen Freitag noch erklärt hatte, die Daten nicht kaufen zu wollen, stellte der baden-württembergische SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange zwischenzeitlich Strafanzeige gegen Ministerpräsident Mappus und Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP). Lange wirft dem baden-württembergischen Ministerpräsident und dem Landesjustizminister aufgrund ihres Neins zum Kauf der Daten, Strafvereitelung im Amt vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zeitgleich melden die Nachrichtenagenturen, dass ein neuer Fall aus &lt;strong&gt;Hessen&lt;/strong&gt; bekannt geworden sei. Nach den aktuellen Presseberichten sollen dem Bund unmittelbar selbst Steuerdaten angeboten worden sein, die jedoch nur das Land Hessen betreffen sollen. Darüber hinausgehende Details werden nicht genannt.&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/Bund%20kauft%20Steuerdaten-CD.html</guid>
			<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<title>Steuerrecht: BFH: Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind abzuzinsen</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Unverzinsliche%20Gesellschafterdarlehen%20sind%20abzuzinsen.html</link>
			<description>&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unverzinste Verbindlichkeiten sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit einem Zinssatz von 5,5% gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt. Diese Gesetzesvorschrift gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 6.10.2009, Az. I R 4/08) auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, die für unbestimmte Zeit gewährt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwar muss bei einem Kredit ohne feste Laufzeit stets mit der fristgerechten Kündigung gerechnet werden. Doch das Gebot der Abzinsung beruht auf der typisierenden Vorstellung, dass eine erst in der Zukunft zu erfüllende Verpflichtung den Schuldner weniger belastet als eine sofortige Leistungspflicht. Bei unbefristeten Verbindlichkeiten ist ungeachtet einer formalen Kündigungsmöglichkeit darauf abzustellen, welche Laufzeit sich nach den Umständen des Einzelfalls ergibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesfinanzhof machte deutlich, dass das Abzinsungsgebot für alle unverzinslichen Gesellschafterdarlehen gilt. Irrelevant ist, ob das Gesellschafterdarlehen eigenkapitalersetzend ist, weil es für die Kapitalgesellschaft Fremdkapital darstellt.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Tipp 1:&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Eine gewinnerhöhende Abzinsung kann vermieden werden, wenn im Darlehensvertrag eine Verzinsung vereinbart worden ist. Der Zinssatz muss weder marktgerecht sein noch muss er bei 5,5 % liegen. Ausreichend ist also bereits eine geringe Verzinsung von z.B. 1 %.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Tipp 2:&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Eine verzinsliche Verbindlichkeit liegt selbst dann vor, wenn nur in bestimmten Zeiträumen eine Verzinsung vorgesehen ist. Ist z.B. bei einem Darlehen mit einer Laufzeit von 6 Jahren im Darlehensvertrag geregelt, dass die Verzinsung erst ab dem 3. Jahr erfolgt, ist das Darlehen insgesamt nicht abzuzinsen.&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/Unverzinsliche%20Gesellschafterdarlehen%20sind%20abzuzinsen.html</guid>
			<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<title>Strafrecht und Steuerstrafrecht: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen hat die Steuersünder-CD gekauft</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Nordrhein-Westfalen%20Steuerdaten-CD.html</link>
			<description>&lt;p&gt;Laut Presseberichten habe das nordrhein-westfälische Finanzministerium am 26. Februar 2010 mitgeteilt, dass die von einem Unbekannten angebotenen Daten von deutschen Steuersündern für 2,5 Millionen Euro gekauft worden und in Düsseldorf eingetroffen seien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unbekannt ist nach wie vor, welche konkreten Daten auf der dem Finanzministerium NRW vorliegenden CD gespeichert sind. So kann derzeit nur spekuliert werden. Laut Presseberichten soll die CD Daten von Kunden der Schweizer Bank Credit Suisse enthalten und rund 2000 Steuerpflichtige betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums stieg die Zahl der Selbstanzeigen in der vergangene Woche von 572 Selbstanzeigen auf  mittlerweile 1066 Selbstanzeigen an. Davon seien im Bereich der Oberfinanzdirektion Münster 462 (+184), im Bereich der Oberfinanzdirektion Rheinland 604 (+310) Selbstanzeigen abgegeben worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Straffreiheit über die Selbstanzeige – Wie ist vorzugehen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;So ist in den letzten Wochen die sog. strafbefreiende Selbstanzeige in aller Munde.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Die Selbstanzeige:&lt;/h3&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Wird eine fehlerfreie Selbstanzeige abgegeben und entrichtet der Steuerpflichtige die hinterzogenen Steuern nach, so erlangt er Straffreiheit. Voraussetzung ist allerdings, dass ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die Behörden noch nicht eingeleitet wurde. Erfolgt die Abgabe der Selbstanzeige danach, so ist der Weg in die Straffreiheit verwehrt.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Der Inhalt der Selbstanzeige muss der Finanzbehörde die sofortige Festsetzung der nachzuentrichtenden Steuer ermöglichen.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Zuständig ist das für die Einkommensteuer- und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h3&gt;Fehlerhafte Selbstanzeige:&lt;/h3&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Zwar ist die unwirksame Selbstanzeige geeignet, im Rahmen eines möglichen Steuerstrafverfahrens strafmildernd zu wirken, die goldene Brücke in die Straffreiheit eröffnet sie jedoch nicht.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h3&gt;Ein entscheidender Rat:&lt;/h3&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Rufen Sie nicht voreilig beim Finanzamt an und zeigen sich dort nicht selbst an, wenn Sie nicht sorgfältigst vorbereitet sind!&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Die Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass die Abgabe einer Selbstanzeige auch im Wege der persönlichen Fürsprache beim Finanzamt möglich sei. Grundsätzlich ist dies richtig, wir raten jedoch von diesem Vorgehen dringend ab. Zum einen wird der zuständige Sachbearbeiter umgehend die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens veranlassen. Zum anderen besteht das Risiko, dass die Fürsprache lediglich als bloße Ankündigung einer Selbstanzeige bewertet wird, da nicht alle erforderlichen Angaben abgegeben und Sachverhaltsinformationen bekannt gegeben worden sind. &lt;strong&gt;&lt;em&gt;Die bloße Ankündigung einer Selbstanzeige entfaltet keine strafbefreiende Wirkung&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;. Ist eine bloßen Ankündigung einer Selbstanzeige erfolgt, so sollte umgehend Rechtsbeistand gesucht werden um schnellst möglich die noch erforderlichen Informationen bei der Finanzbehörde einzureichen.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Vorher beraten lassen!&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Betroffenen ist zu empfehlen, schnell zu handeln, jedoch gleichzeitig auch die Ruhe zu bewahren und sich vor der Abgabe und zu deren Vorbereitung der Hilfe eines auf den Bereich des Steuer- und Steuerstrafrechts spezialisierten Rechtsbeistandes zu bedienen. Unnötige Fehler lassen sich so vermeiden. Denn die Tücken der Selbstanzeige liegen im Detail. Zu wenige Angaben können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen und die strafbefreiende Wirkung entfallen lassen. Unvollständige Angaben können weitere straf- und steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere auch im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung sollte dies bedacht werden. Hat die Betriebsprüfung einmal begonnen, so kann die Selbstanzeige keinerlei strafbefreiende Wirkung mehr entwickeln.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Liquidität überprüfen!&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige tritt nur ein, wenn die nachzuentrichtenden Steuern an die Finanzbehörde, innerhalb der durch das Finanzamt gesetzten Zahlungsfrist, gezahlt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass neben den nachzuentrichtenden Steuern, Nachzahlungszinsen zu entrichten sind.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Berufliche Konsequenzen:&lt;/h3&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte müssen mit disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfahren rechnen.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Eine Bestellung zum Geschäftsführer wird durch eine Verurteilung in einem steuerstrafrechtliches Verfahren nicht gesperrt. Zu beachten ist jedoch, dass Geld- und Bewährungsstrafen die internationalen Reisetätigkeiten in erheblichem Maße einschränken können.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h3&gt;Erbschaft und Schenkung, vererbete strafrechtliche Risiken im Nachlass:&lt;/h3&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Oftmals unterschätzt und unbekannt – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Viele Erben erben strafrechliche Risken. Denn den Erben obliegen die steuerrechtlichen Erklärungspflichten, denen der Erblasser möglicherweise nicht nachgekommen ist. Im Zusammenhang mit einer Erbschaft sollte durch die Erben stets geprüft werden, ob der Erblasser seinen vormaligen steuerrechtlichen Erklärungspflichten in vollem Umfang nachgekommen war. Unterlässt der Erbe dies oder erliegt er der Versuchung, dass geerbte - vermutete oder tatsächliche - Schwarzgeld &quot;schwarz&quot; zu belassen, so kann im Falle unzureichender Steueranmeldungen des Erblassers ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren drohen, nun aber gegen den oder die Erben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erben sollten die Informationspolitik der Behörden und Gerichte untereinander im Zusammenhang mit einer Nachlassabwicklung nicht unterschätzen.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Einkünfte aus Kapitalvermögen:&lt;/h3&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Die Ermittlung der Höhe der Einnahmen und der möglicherweise abgeführten Quellensteuer ist im Zusammenhang mit der Abgabe einer Selbstanzeige und deren Vorbereitung unerlässlich. Desto detaillierter die mit der Selbstanzeige an das Finanzamt überreichten Unterlagen sind, umso besser.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Ist das im Ausland angelegte Kapital aus Schwarzeinnahmen finanziert, so muss die Selbstanzeige zusätzlich alle Angaben zu den bisher nicht versteuerten Einkünften aus der Tätigkeit enthalten, der diese Schwarzeinnahmen zugrunde liegen.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;em&gt;Der Informationsaustausch der nationalen und internationalen Finanzbehörden wird auch zukünftig weiter zu nehmen und ermöglicht den nationalen Finanzbehörden den Abgleich der im Rahmen der Einkommensteuer- und Erbschaftsteuererklärung angegebenen Einnahmen und Einkünfte.&lt;/em&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Zu guter Letzt:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit wegen einer möglichen Straftat zu erlangen existiert ausschließlich für Steuerstraftaten. Die Vorteile der strafbefreienden Selbstanzeige sind, insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Rechtsprechung des BGH zur Strafzumessung im Steuerstrafverfahren nicht zu unterschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei aller gebotenen Eile ist die detaillierte und umfassende Sachverhaltsermittlung stets unerlässliche Voraussetzung für die Abgabe einer fehlerfreien Selbstanzeige. Ist die Selbstanzeige einmal abgegeben, so ist eine „Nachbesserung“ so gut wie ausgeschlossen. Die Beratung durch einen steuer- und steuerstrafrechtlichen Berater kann daher nur empfohlen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Verfasser:      Rechtsanwalt &amp;amp; Steuerberater Andreas Jahn, Rechtsanwältin Dorothée Gierlich, MEYER-KÖRING - Bonn&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<guid>http://www.meyer-koering.de/news/Nordrhein-Westfalen%20Steuerdaten-CD.html</guid>
			<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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		<item>
			<title>Strafrecht und Steuerstrafrecht: OFD Koblenz: Unvollständige Selbstanzeigen schützen nicht vor einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung   </title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Unvollst%C3%A4ndige%20Selbstanzeigen.html</link>
			<description>&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen mit Bezug auf Schweizer Kapitalanlagen – zur Zeit (25.02.2010) liegen der Oberfinanzdirektion Koblenz 365 Selbstanzeigen aus allen Finanzämtern des Landes vor – nimmt auch die Zahl unvollständiger Selbstanzeigen zu.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Risiko für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Vor allem steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige, die nun ihr Gewissen erleichtern wollen, machen in ihrer Selbstanzeige zunächst unvollständige Angaben zu ihrem im Ausland unbemerkt vom deutschen Fiskus angelegten Kapital. So fehlen in zahlreichen Fällen die erforderlichen Auskünfte über die bisher unversteuert gebliebenen Kapitalerträge&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen grundsätzlich folgende Kriterien erfüllt sein:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Alle Angaben zur betroffenen Person müssen korrekt sein&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Die bisher nicht versteuerten Einnahmen müssen vollständig erklärt werden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Die Art der Einnahmen (also in diesem Fall &quot;ausländische Kapitaleinkünfte&quot;) muss angegeben werden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Zudem muss sich aus der Selbstanzeige ergeben, wann (nach Jahren gegliedert) die Einkünfte erzielt wurden.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Schätzung reicht zunächst&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Wenn wegen des Entdeckungsrisikos die Zeit eilt, die entsprechenden Bankunterlagen aber noch nicht vollständig vorliegen, genügt es, wenn die Steuerhinterziehung dem Finanzamt zunächst angezeigt und um eine angemessene Frist zur Nachholung der genauen Angaben gebeten wird.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Diese bloße Ankündigung einer Selbstanzeige entfaltet noch keine strafbefreiende Wirkung.&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Hierzu ist es unbedingt notwendig, dass der Betroffene die bislang nicht versteuerten Zinsen schätzt und diese Zahlen dem Finanzamt bereits in seinem ersten Schreiben übermittelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Steuerpflichtige, die ihre Selbstanzeige bisher nur angekündigt haben, sollten dem Finanzamt daher umgehend die geschätzten Zahlen mitteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese sollten eher zu hoch angesetzt werden, da bei zu niedriger Schätzung der darüber hinaus gehende Betrag nicht von der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige umfasst wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Reicht der Betroffene dann später die Belege und die genaue Berechnung nach, wird die Steuer nicht nach der Schätzung, sondern nach den tatsächlich erzielten Einkünften festgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist das im Ausland angelegte Kapital aus Schwarzeinnahmen finanziert, so muss die Selbstanzeige zusätzlich alle Angaben zu den bisher nicht versteuerten Einkünften aus der Tätigkeit enthalten, der diese Schwarzeinnahmen zugrunde liegen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Angabe von geschätzten Beträgen, wenn die in der Vergangenheit nicht versteuerten Einkünfte zunächst nicht exakt beziffert werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Straffreiheit tritt erst bei vollständiger Zahlung der hinterzogenen Steuern ein. Hierzu legt das Finanzamt eine Frist fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Selbstanzeige bedarf keiner bestimmten Form. Ein einfacher Brief oder eine persönliche Vorsprache beim Finanzamt sind zwar grundsätzlich ausreichend. Wir warnen aber dringend davor, ohne sorfältige Vorbereitung das Gespräch mit der Finanzverwaltung zu suchen, wenn Sie die Chance der Straffreiheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Quelle&lt;/strong&gt;: Oberfinanzdirektion Koblenz, &lt;a href=&quot;http://www.fin-rlp.de/start/presse/pressemeldungen/detail/artikel/1541/117/index.html&quot; shape=&quot;rect&quot;&gt;http://www.fin-rlp.de/start/presse/pressemeldungen/detail/artikel/1541/117/index.html&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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			<title>Strafrecht und Steuerstrafrecht: Bundesfinanzministerium: Straffrei durch Selbstanzeige?</title>
			<link>http://www.meyer-koering.de/news/Straffrei%20durch%20Selbstanzeige.html</link>
			<description>&lt;h2&gt;Warum die bestehende Regelung sinnvoll ist&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;cite&gt;&lt;em&gt;„Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die bestehende Regelung beibehalten werden muss. Steuerpflichtige, die sich der Steuerpflicht entzogen und dem Staat Steuergelder vorenthalten haben, können die Möglichkeit nutzen, durch eine Selbstanzeige wieder „ehrlich“ zu werden.&lt;/em&gt;&lt;/cite&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;cite&gt;&lt;em&gt;Dahinter steckt vorrangig der Gedanke, dass in Deutschland eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden soll. Hinter diesem Interesse steht der staatliche Anspruch an der Verfolgung einer Straftat zurück. Warum? Weil so die Möglichkeit besteht, die fehlenden Steuergelder im Sinne der Allgemeinheit auch tatsächlich zu bekommen. Den Steuerbehörden wird die Aufdeckung von Sachverhalten ermöglicht, die ohne die aktive Mithilfe des Steuerpflichtigen nicht oder nur mit großem Aufwand ermittelbar wären.&lt;/em&gt;&lt;/cite&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;cite&gt;&lt;em&gt;Was wären die Konsequenzen, wenn die Möglichkeit zur Straffreiheit durch Selbstanzeige entfallen würde? Man nähme den Finanzbehörden die Möglichkeit, dringend benötigte Steuergelder einzunehmen – und der Steuersünder bliebe unerkannt. Denn mit Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen erlöschen die weitgehenden Mitwirkungspflichten des Betroffenen im Besteuerungsverfahren. Stattdessen könnte sich der Beschuldigte auf seine strafprozessualen Auskunftsverweigerungsrechte berufen.&lt;/em&gt;&lt;/cite&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;cite&gt;&lt;em&gt;Prinzipiell ist es zudem zu begrüßen, wenn jemand den Weg aus der Kriminalität suchen möchte und ehrlich seine Steuern entrichtet.“&lt;/em&gt;&lt;/cite&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble zur Frage, warum es weiterhin die Möglichkeit geben soll, dass Steuersünder durch Selbstanzeige einer Strafverfolgung entgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Quelle:&lt;/strong&gt; &lt;a href=&quot;http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87612/DE/BMF__Startseite/nachgehakt/2010/008/20100226-Straffreiheit-Selbstanzeige.html?__nnn=true&quot; shape=&quot;rect&quot;&gt;http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87612/DE/BMF__Startseite/nachgehakt/2010/008/20100226-Straffreiheit-Selbstanzeige.html?__nnn=true&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class=&quot;vcard footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; 2007 und Anbieter:&lt;br/&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot;&gt;&lt;span class=&quot;fn&quot;&gt;Meyer-K&amp;ouml;ring&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br&gt;Rechtsanw&amp;auml;lte &amp;amp; Steuerberater&lt;br/&gt;Bonn &amp;middot; Berlin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Bonn:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Oxfordstra&amp;szlig;e 21&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;53113&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Bonn&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;B&amp;uuml;ro Berlin:&lt;br/&gt;&lt;span class=&quot;adr&quot;&gt;&lt;span class=&quot;street-address&quot;&gt;Kronenstra&amp;szlig;e 3&lt;/span&gt; &amp;middot; &lt;span class=&quot;postal-code&quot;&gt;10117&lt;/span&gt; &lt;span class=&quot;locality&quot;&gt;Berlin&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/&quot; class=&quot;url&quot;&gt;www.meyer-koering.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<author>Meyer-Köring – Rechtsanwälte und Steuerberater</author>
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			<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
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