EP weist Standpunkt zu computerimplementierten Erfindungen zurück - Auch zukünftig keine Softwarepatente in der EU
Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz in Berlin gab am 06. Juli 2005 bekannt, dass das Europäische Parlament „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarke
Damit bleibt es auch zukünftig dabei, dass Computerprogramme keinem Patentschutz zugänglich sind.
Das Europäische Parlament hat am heutigen 06.07.2005 den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates vom 7. März 2005 zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ zurückgewiesen. Das intensiv und kontrovers diskutierte Rechtsetzungsvorhaben, das den Rechtsrahmen für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen EU-weit harmonisieren sollte, ist damit gescheitert.
„Die Bundesregierung hat sich für eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament eingesetzt und die Forderungen des Deutschen Bundestages zu den Voraussetzungen der Patentierbarkeit und zur Interoperabilität unterstützt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Nach der heutigen Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes ist das Rechtsetzungsvorhaben ergebnislos beendet.“
Damit bleibt es in Deutschland bei der geltenden Rechtslage – insbesondere bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erteilung von Patenten. Diese ist dadurch geprägt, dass die Patentierung von Algorithmen oder bloßer Geschäftsmethoden ausgeschlossen ist. Das deutsche Patentrecht schützt Computerprogramme nicht "als solche" – weder als Quellcode, Objektcode noch in irgendeiner anderen Form. Etwas anderes gilt für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. In diesen Fällen ist das Computerprogramm aber nur einer von mehreren Bestandteilen der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird.
„Die am Patentschutz interessierten Erfinder und Unternehmen haben sich in Deutschland unter diesen rechtlichen Rahmenbedingungen bisher ebenso gut entwickeln können wie die nach dem Open-Source-Modell arbeitenden Softwareentwickler. Ich gehe davon aus, dass dies bei unveränderter Rechtslage auch weiterhin der Fall sein wird“, betonte Zypries.
Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
(Mitgeteilt von RA & StB Andreas Jahn)
