<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"><channel><title>Meyer-Köring - News</title><link>http://www.meyer-koering.de/en/</link><description>Die Bonner Anwaltskanzlei berichtet über aktuelle juristische Entwicklungen und Entscheidungen</description><language>en-en</language><copyright>© 2010 Meyer-Köring – Lawyers and accountants</copyright><pubDate>Fri, 03 Sep 2010 05:20:28 +0200</pubDate><image><url>http://www.meyer-koering.de/en/../static/www.meyer-koering.de/img/logo.png</url><title>Logo Meyer-Köring</title><link>http://www.meyer-koering.de/en/</link></image><item><title>Risikoverteilung in gewerblichen Mietverträgen</title><description>
&lt;p&gt;In einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass das Risiko, mit dem Betrieb eines Gewerbes in einem Mietobjekt Gewinne erzielen zu können, grundsätzlich dem Mieter zufällt. Zwar können die Parteien eines gewerblichen Mietvertrages eine abweichende Risikoverteilung vereinbaren. Hierzu bedarf es jedoch einer hinreichend klaren Vereinbarung. Eine lediglich übereinstimmende Vorstellung der Parteien über die Mieterstruktur im Umfeld des Mietobjektes genügt nicht.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/risikoverteilung-in-gewerblichen-mietvertraegen-02-09-2010.1428/</link><author>Nicole Dietz</author><guid>1428</guid><pubDate>Thu, 02 Sep 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig </title><description>
&lt;p&gt;Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die mit unterschiedlichen Freibeträgen einhergehende Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verfassungswidrig. Sie lässt sich nicht allein mit dem Verweis auf den besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/ungleichbehandlung-von-ehe-und-eingetragener-lebenspartnerschaft-im-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuergesetz-verfassungswidrig-01-09-2010.1427/</link><author>Alexander Knauss (Chartered Specialist (Law of Succession), Chartered Specialist (Banking and Finance))</author><guid>1427</guid><pubDate>Wed, 01 Sep 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Telefonische Aufklärung von Patienten</title><description>
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der Fall&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/telefonische-aufklaerung-von-patienten-30-08-2010.1425/</link><author>Verena Fausten</author><guid>1425</guid><pubDate>Mon, 30 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Geheimhaltung der Vergütungshöhe: Arbeitsvertragliche Klauseln unwirksam </title><description>
&lt;p&gt;In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, wonach es den Beschäftigten untersagt ist, die Höhe der Bezüge anderen gegenüber mitzuteilen. Solche Klauseln führen bei den betroffenen Arbeitnehmern immer wieder zu Unsicherheiten darüber, welche Angaben zur Vergütungshöhe Kollegen und Dritten gegenüber gemacht werden können. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nun in zwei Urteilen entschieden, dass entsprechende Klauseln unwirksam sind (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 21.10.2009 - 2 Sa 183/09 und 2 Sa 237/09).&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/geheimhaltung-der-verguetungshoehe-arbeitsvertragliche-klauseln-unwirksam-30-08-2010.1426/</link><author>Dr. Nicolai Besgen</author><guid>1426</guid><pubDate>Mon, 30 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>FG Berlin-Brandenburg: Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers nicht immer steuerlich absetzbar</title><description>
&lt;p&gt;Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber finanziell unter die Arme greifen, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten, z.B. indem sie eine Bürgschaft für Kredite an den Arbeitgeber stellen. Ist der Arbeitgeber eine Kapitalgesellschaft, also z.B. eine GmbH, kann die finanzielle Hilfe auch darin bestehen, dass der Arbeitnehmer sich mit einer Kapitaleinlage als Gesellschafter an seiner Arbeitgeberin beteiligt. Wird der Arbeitnehmer aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, so kann er die Zahlungen unter Umständen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/fg-berlin-brandenburg-buergschaft-zugunsten-des-arbeitgebers-nicht-immer-steuerlich-absetzbar-27-08-2010.1424/</link><author>Andreas Jahn</author><guid>1424</guid><pubDate>Fri, 27 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>FG Berlin-Brandenburg: Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei</title><description>
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/fg-berlin-brandenburg-zahlungen-fuer-sonntags-feiertags-und-nachtarbeit-nicht-immer-steuerfrei-27-08-2010.1423/</link><author>Andreas Jahn</author><guid>1423</guid><pubDate>Fri, 27 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Geriatrie vom Versorgungsauftrag der Abteilung Innere Medizin des Krankenhauses erfasst</title><description>
&lt;p&gt;Das Sozialgericht Duisburg hat festgestellt, dass die Erbringung von geriatrischen Leistungen keine Anerkennung einer Abteilung „Geriatrie“ für das Krankenhaus im Haushausplan NRW voraussetzt. Schon die Regelung des § 39 Abs. 1 S. 3 2. Hs SGB V spreche für die Erfassung geriatrischer frührehabilitativer Leistungen durch den Versorgungsauftrag der Abteilung „Innere Medizin“ des Krankenhauses; hiernach besteht im Rahmen der akutstationären Behandlung ein Anspruch des gesetzlich versicherten Patienten auf die im Einzelfall erforderliche und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzende Leistung zur Frührehabilitation, womit eine entsprechende Behandlungspflicht der zugelassenen Krankenhäuser nach § 109 Abs. 4 S. 2 SGB V einhergehe. Darauf, dass in der Abt. „Innere Medizin“ die Mindestmerkmale für die Erbringung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung erfüllt sind, komme es nicht an, denn diese OPS-Ziffer richte sich an Krankenhäuser mit einer Facharztabteilung für Geriatrie, während die dort genannten Kriterien auf eine Abteilung für Innere Medizin nicht anwendbar seien; dies war im Verfahren durch die zuständige Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde ausdrücklich klargestellt worden.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/geriatrie-vom-versorgungsauftrag-der-abteilung-innere-medizin-des-krankenhauses-erfasst-27-08-2010.1421/</link><author>Matthias Wallhäuser</author><guid>1421</guid><pubDate>Fri, 27 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Hinzuziehung des niedergelassenen Neurochirurgen zur Bandscheibenoperation in der chirurgischen Belegabteilung des Krankenhauses zulässig</title><description>
&lt;p&gt;Das VG Frankfurt am Main hat in einer seit Monaten vielfach diskutierten Frage eine für Krankenhäuser positive Entscheidung getroffen. Es geht darum, ob neurochirurgisch erbrachte Leistungen (Bandscheibenoperationen im HWS- und LWS-Bereich) durch einen als Vertragsarzt niedergelassenen Neurochirurgen, der als Honorararzt des Krankenhauses tätig ist, erbracht und vom Krankenhaus abgerechnet werden dürfen. Dies hat das VG Frankfurt am Main in dem hier behandelten Urteil bestätigt.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/hinzuziehung-des-niedergelassenen-neurochirurgen-zur-bandscheibenoperation-in-der-chirurgischen-belegabteilung-des-krankenhauses-zulaessig-25-08-2010.1420/</link><author>Matthias Wallhäuser</author><guid>1420</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Raucherpausen, bitte ausstempeln!</title><description>
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der Fall (verkürzt dargestellt):&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/raucherpausen-bitte-ausstempeln-25-08-2010.1419/</link><author>Verena Fausten</author><guid>1419</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Beweisprobleme bei Kündigung wegen privater Internetnutzung </title><description>
&lt;p&gt;Mit den Sanktionsmöglichkeiten bei privater Internet- und E-Mailnutzung hatten wir uns bereits mehrfach befasst. Immer wieder kommt es zu neuen Fallkonstellationen. Die Auswertung der Urteile belegt, dass zwar durch das Bundesarbeitsgericht klare Vorgaben für mögliche Kündigungsfälle gemacht wurden. In der betrieblichen Praxis treten aber dennoch zahlreiche Fälle auf, die deutlich machen, dass Kündigungen nicht ohne weiteres, selbst bei Verstößen, ausgesprochen werden können. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz, das insbesondere die Beweisprobleme auf Arbeitgeberseite kenntlich macht (LAG Mainz, Urt. v. 26.2.2010 - 6 Sa 682/09, abrufbar unter www.justiz.rlp.de/rechtsprechung).&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/beweisprobleme-bei-kuendigung-wegen-privater-internetnutzung-25-08-2010.1418/</link><author>Dr. Nicolai Besgen</author><guid>1418</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 00:00:00 +0200</pubDate></item></channel></rss>