<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"><channel><title>Meyer-Köring - News</title><link>http://www.meyer-koering.de/en/</link><description>Die Bonner Anwaltskanzlei berichtet über aktuelle juristische Entwicklungen und Entscheidungen</description><language>en-en</language><copyright>© 2012 Meyer-Köring – Lawyers and accountants</copyright><pubDate>Fri, 18 May 2012 15:48:08 +0200</pubDate><image><url>http://www.meyer-koering.de/en/../static/www.meyer-koering.de/img/logo.png</url><title>Logo Meyer-Köring</title><link>http://www.meyer-koering.de/en/</link></image><item><title>Die Verdachtskündigung eines Filialleiters kann auch bei Entwendung geringwertiger Sachen rechtswirksam sein</title><description>
&lt;p&gt;Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte jüngst über die Verdachtskündigung eines Filialleiters zu entscheiden. Die Führungskraft gehörte dem Unternehmen bereits 21 Jahre lang an. Ihr wurde von der Arbeitgeberin vorgeworfen, aus der von ihm betreuten Filiale Waren in geringem Wert (12,02 €) entwendet zu haben.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/die-verdachtskuendigung-eines-filialleiters-kann-auch-bei-entwendung-geringwertiger-sachen-rechtswirksam-sein-11-05-2012.1769/</link><author>Sebastian Witt</author><guid>1769</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Neue Rechtsprechung zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach 15 Monaten?</title><description>
&lt;p&gt;Mit der aktuellen Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit hatten wir uns in den vergangenen Monaten regelmäßig befasst. Immer wieder kommt es zu neuen Urteilen und Fallgestaltungen. Der EuGH hatte nun in der Sache „KHS/Schulte“ eine Begrenzung auf 15 Monate zugelassen und bejaht (EuGH, Urteil v. 22.11.2011 - C-214/10). Der Entscheidung lag aber ein spezieller Tarifvertrag zugrunde. Die Praxis stellte und stellt sich daher weiterhin die Frage, ob dieses Urteil generell für alle Arbeitnehmer gilt oder aber nur in Fällen zur Anwendung kommt, in denen ein spezieller Tarifvertrag Wirkung entfaltet. Zu der Problematik liegen nun einige Instanzurteile vor; das Bundesarbeitsgericht hat noch nicht entschieden. Den aktuellen Stand der Diskussion möchten wir für die Praxis nachfolgend aufbereiten.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/neue-rechtsprechung-zu-urlaubsanspruechen-bei-dauerhafter-arbeitsunfaehigkeit-verfall-schon-nach-15-monaten-07-05-2012.1768/</link><author>Dr. Nicolai Besgen</author><guid>1768</guid><pubDate>Mon, 07 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Umgang mit veralteten Preisanpassungsklauseln in Erbbauvereinbarungen und gewerblichen Miet- sowie Pachtverträgen</title><description>
&lt;p&gt;Nicht nur in Erbbauverträgen sondern auch in einer Vielzahl von Miet- und Pachtverträgen, vornehmlich über gewerbliche genutzte Flächen, finden sich Preisanpassungsklauseln, die vorsehen, dass sich die Höhe des festgelegten Erbbauzinses bzw. der vereinbarten Miete bzw. Pacht im Fortgang des Vertragsverhältnisses nach der Entwicklung eines von den Parteien benannten Preisindexes richtet. Vor dem Jahr 2003 wurde regelmäßig auf den &lt;em&gt;Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltsvorstands&lt;/em&gt; Bezug genommen. Da dieser Index zum 1. März 2003 weggefallen ist, stellt sich die Frage, wie heute mit Altverträgen umzugehen ist. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 2. März 2012 Stellung genommen.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/umgang-mit-veralteten-preisanpassungsklauseln-in-erbbauvereinbarungen-und-gewerblichen-miet-sowie-pachtvertraegen-04-05-2012.1767/</link><author>Nicole Dietz</author><guid>1767</guid><pubDate>Fri, 04 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Anwendung des AGG auf GmbH-Geschäftsführer</title><description>
&lt;p&gt;In unserer Mitteilung vom 13. August 2010 haben wir Sie über die Entscheidung des OLG Köln informiert, in welcher eine Altersdiskriminierung gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer der städtischen Kliniken Köln festgestellt wurde. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, der nun mit Urteil vom 23. April 2012 eine Entscheidung getroffen hat.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/anwendung-des-agg-auf-gmbh-geschaeftsfuehrer-24-04-2012.1766/</link><author>Verena Fausten</author><guid>1766</guid><pubDate>Tue, 24 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Merkblatt &quot;10 Fragen zur Abmahnung&quot;</title><description>
&lt;p&gt;Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der &lt;a href=&quot;http://www.khs-handwerk,de&quot; onclick=&quot;window.open(this.href);return false;&quot; onkeypress=&quot;window.open(this.href);return false;&quot; title=&quot;Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg&quot;&gt;Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg&lt;/a&gt;, haben wir ein Merkblatt zur Abmahnung für die betriebliche Praxis entworfen, das Sie &lt;a href=&quot;http://www.meyer-koering.de/downloads/61-574-87/Meyer-K_Artikel_Abmahnung_KHS_210x297_14-02-12_Web.pdf&quot; onclick=&quot;window.open(this.href);return false;&quot; onkeypress=&quot;window.open(this.href);return false;&quot; title=&quot;Merkblatt &amp;quot;10 Fragen zur Abmahnung&amp;quot;&quot;&gt;hier&lt;/a&gt; downloaden können.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/merkblatt-10-fragen-zur-abmahnung-23-04-2012.1765/</link><author>Dr. Nicolai Besgen</author><guid>1765</guid><pubDate>Mon, 23 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebstätigkeit am Arbeitsplatz</title><description>
&lt;p&gt;Die Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern und die konkreten Voraussetzungen sind in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits seit vielen Jahren geklärt. Der zuständige 7. Senat hatte aber nun die Möglichkeit, seine Rechtsprechung in Teilaspekten weiter zu präzisieren und fortzuentwickeln. Dabei ging es um die Frage, ob die Ab- und Rückmeldepflicht auch dann gilt, wenn Betriebsratsmitglieder Betriebsratsaufgaben am Arbeitsplatz erledigen und diesen gar nicht verlassen (BAG, Beschluss v. 29.06.2011 - 7 ABR 135/09). Die wichtige Entscheidung möchten wir für die Praxis darstellen und besprechen:&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/ab-und-rueckmeldepflicht-von-betriebsratsmitgliedern-bei-betriebstaetigkeit-am-arbeitsplatz-19-04-2012.1764/</link><author>Dr. Nicolai Besgen</author><guid>1764</guid><pubDate>Thu, 19 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>BFH: Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Konto der Eheleute als Schenkung an den anderen Ehegatten</title><description>
&lt;p&gt;Oft richten Ehegatten gemeinsame Konten ein, um sich den gegenseitigen Zugriff auf das gemeinsame Vermögen zu ermöglichen. Dies kann allerdings böse Folgen haben, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt:&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/bfh-zahlungen-eines-ehegatten-auf-ein-gemeinsames-konto-der-eheleute-als-schenkung-an-den-anderen-ehegatten-18-04-2012.1763/</link><author>Alexander Knauss (Chartered Specialist (Law of Succession), Chartered Specialist (Banking and Finance))</author><guid>1763</guid><pubDate>Wed, 18 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Steuerstrafrecht: Änderung der Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2012 - (AStBV)</title><description>
&lt;p&gt;In den vergangenen Wochen hat die steuerlichen Berater eine vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits mit Wirkung zum 31.10.2011 vorgenommene Änderung der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2012 - AStBV (St) 2012 merklich aufschrecken lassen. Die Neufassung der Nr. 132 Abs. 1 AStBV (St) 2012 sieht vor, dass die Veranlagungsfinanzämter grundsätzlich in jedem Fall der unpünktlichen Abgabe einer Steueranmeldung Mitteilung an die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (dort: Straf- und Bußgeldsachenstelle (BuStra)) zu erstatten haben. Kommt die Veranlagungsstelle dem nach und leitet die verspätete Steueranmeldung weiter, so kann dies die Eröffnung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der BuStra zur Folge haben. Unternehmer, die gesetzlich zur Abgabe einer Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder Kapitalertragsteuer-Anmeldung verpflichtet sind, sollten dies nicht auf die „leichte Schulter“ nehmen. Im Falle der verspäteten Abgabe einer Steueranmeldung besteht ab sofort ein erhöhtes Strafverfolgungsrisiko.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/steuerstrafrecht-aenderung-der-anweisung-fuer-das-straf-und-bussgeldverfahren-steuer-2012-astbv-18-04-2012.1762/</link><author>Dorothée Gierlich</author><guid>1762</guid><pubDate>Wed, 18 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Anspruch auf Überstundenvergütung bei „Diensten höherer Art“?</title><description>
&lt;p&gt;Häufig findet sich in Arbeitsverträgen von Angestellten, insbesondere von Führungskräften ab einer gewissen Gehaltsklasse, die Klausel, dass mit der vereinbarten Bruttomonatsvergütung etwaige Mehrarbeit bzw. Überstunden abgegolten sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine solche pauschale Abgeltungsklausel wirksam ist und welche Folgen sich aus einer Unwirksamkeit der Klausel ergeben.&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/anspruch-auf-ueberstundenverguetung-bei-diensten-hoeherer-art-16-04-2012.1761/</link><author>Verena Fausten</author><guid>1761</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item><item><title>Betriebliches Eingliederungsmanagement: Hamburger Modell jetzt immer durchzuführen! </title><description>
&lt;p&gt;Bei vielen Arbeitgebern herrscht die Vorstellung, das Modell der stufenweisen Wiedereingliederung (so genanntes Hamburger Modell) sei nicht zwingend; hierüber könne frei entschieden werden. Dies ist nicht mehr zutreffend. Im Rahmen der notwendigen Maßnahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gehört auch die Durchführung einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung nunmehr zum Pflichtprogramm. Arbeitgeber, die daher das Hamburger Modell ablehnen, müssen mit Schadensersatzansprüchen rechnen. Welche Grundsätze hier gelten, hat nun das Landesarbeitsgericht Hamm in einem aktuellen Urteil entschieden (LAG Hamm, Urteil v. 04.07.2011 - 8 Sa 726/11).&lt;/p&gt;
</description><link>http://www.meyer-koering.de/en/news/betriebliches-eingliederungsmanagement-hamburger-modell-jetzt-immer-durchzufuehren-11-04-2012.1760/</link><author>Dr. Nicolai Besgen</author><guid>1760</guid><pubDate>Wed, 11 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate></item></channel></rss>
