Franchising und Vertrieb
Wir gehören zu den führenden Kanzleien für Franchise- und Vertriebsrecht.
In den Jahren 2008, 2009 und 2010 hat uns die renommierte britische Finanzzeitung ACQ Finance Magazine dreimal hintereinander den Preis „FRANCHISE LAW FIRM OF THE YEAR“ verliehen.Im Jahr 2010 haben wir außerdem die Auszeichnung „FRANCHISE ADVISORY EXCELLENCE" der Zeitschrift Corporate International und den Preis „FRANCHISE LAW FIRM OF THE YEAR GERMANY" des Magazins Finance Monthly erhalten.
Wir beraten ausschließlich Franchise-Geber bzw. Hersteller und Systemzentralen. Unsere Anwaltsgruppe versteht sich als externe Rechtsabteilung für diese Unternehmen. Wir sind heute für einen nennenswerten Teil der deutschen Franchise-Wirtschaft tätig.
Diese hochgradige Spezialisierung beruht auf den Erfahrungen unseres Partners Dr. Giesler, der seit 1997 an dem Aufbau von rund 100 Franchise-Systemen mitgewirkt hat. Er gehört zu den führenden deutschen Franchise-Anwälten und wird weltweit empfohlen. Die in unserer Anwaltsgruppe tätigen Partner Dr. Giesler, Dr. Güntzel und Dr. Dornbusch sind Herausgeber bzw. Autoren von mehreren Standardwerken zum Franchise- und Vertriebsrecht. An der wissenschaftlichen Entwicklung dieses Rechtsgebietes waren wir maßgeblich beteiligt.
Die Schwerpunkte der Anwaltsgruppe:
- Strategische Systemberatung
- Systemaufbau, Systemoptimierung
- Vertragsgestaltung
- Gestaltung von Franchise- und Betriebshandbüchern
- Master-Franchising und Area Development
- Marken- und Wettbewerbsrecht
- Internationale Expansion
Wir sind in der Franchise-Wirtschaft national und international hervorragend vernetzt. Unsere Kontakte stellen wir kontinuierlich in den Dienst unserer Mandanten.
Im Rahmen der International Franchise Lawyers Association (IFLA) arbeiten wir mit Franchise-Spezialisten in über 40 Ländern zusammen. IFLA wurde von unserer Kanzlei ins Leben gerufen und ist zu einer der bedeutendsten Organisationen ihrer Art geworden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anwaltsgruppe ist das Handelsvertreterrecht. Traditionell sind wir hier ebenfalls für die Unternehmensseite tätig, beraten allerdings auch Handelsvertreter.
Anwälte
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gehört zu den renommiertesten deutschen Franchise-Anwälten und war seit 1997 an dem Aufbau von rund 100 Franchise-Systemen beteiligt.
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hat umfangreiche Erfahrungen im internationalen Rechtsverkehr. Er berät bei der Gestaltung von grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen und verfügt über enge Kontakte zu erfahrenen Kollegen in anderen Ländern. Er ist ein Autor des Werkes „Vertriebsrecht".
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ist auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts tätig. Er berät Unternehmen, die ein Handelsvertreter-System für den Vertrieb ihrer Produkte haben. Er ist Autor des Werkes „Vertriebsrecht". Für Franchise-Systeme erstellt er beispielsweise Personal-Handbücher.
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ist für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören Markenregistrierung und Markenpflege. Er berät Franchise-Geber z.B. in Auseinandersetzungen mit ausgeschiedenen Franchise-Nehmern, die als Nachahmer am Markt auftreten.
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ist ausschließlich auf dem Gebiet des Franchise- und Vertriebsrechts tätig. Er leitet unter anderem die Redaktion des Informationsdienstes „FranchiseSystemzentrale", einer Publikation für Franchise-Geber, und ist Mitglied in der International Franchise Lawyers Association (IFLA).
