Unternehmen und Steuern

In der Anwaltsgruppe Unternehmen und Steuern sind die zu einer effektiven wirtschaftlichen Beratung gehörenden Schwerpunkte zusammengefasst, die in der Praxis häufig nicht getrennt voneinander betrachtet werden können: das Handels- und Gesellschaftsrecht auf der einen und das Steuerrecht auf der anderen Seite.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Mittelständische Unternehmen jeder Rechtsform, Kaufleute, öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine beraten und vertreten wir umfassend im Handels- und Gesellschaftsrecht. Neben der juristisch fundierten Beratung sehen wir unseren Auftrag insbesondere darin, unseren Mandanten wirtschaftlich gangbare und steueroptimierte Lösungswege aufzuzeigen. Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Fragen der Rechtsformwahl
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung von Geschäftsführern
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Unternehmenstransaktionen
  • Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Sanierungsberatung
  • Gestaltung und Prüfung von Handelsgeschäften und -verträgen.

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht unterliegt einem steten Wandel. Man kann durchaus von einer „ständigen Steuerreform“ sprechen. In dieser komplexen Rechtsmaterie betreuen wir Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, aber auch Privatleute insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Nahezu sämtliche Bereiche von Unternehmensteuern und Bilanzierungsfragen
  • Umsatzsteuerrecht, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen
  • Steuerorientierte Gestaltung von Unternehmensakquisitionen und Unternehmensumstrukturierungen
  • Steuerliche Planung und Begleitung von Erb- und Schenkungsfällen und bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Überprüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung in Verfahren vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Begleitung von Betriebsprüfungen

Im Rahmen der steuerrechtlichen Beratung arbeiten wir regelmäßig Hand in Hand mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Denn erst die interdisziplinäre Verzahnung von betriebswirtschaftlichem und juristischem Know-how gewährleistet maßgeschneiderte Lösungen. Oft werden wir auch von Steuerberatern hinzugezogen, wenn es darum geht, steuerrechtliche und steueroptimierte Positionen in Streitverfahren durchzusetzen, sei es beim Finanzamt oder vor den Finanzgerichten.

Eine umfassende Beratung auch bei Komplexen, die in andere Rechtsgebiete hineinreichen, ist im Rahmen der Zusammenarbeit mit den weiteren Anwaltsgruppen und Spezialisten unserer Kanzlei gewährleistet. Jenseits von gesellschafts- oder steuerrechtlichen Fragestellungen können wir unseren Mandanten natürlich auch Ansprechpartner für andere Bereiche des Unternehmensrechts nennen, etwa im Arbeitsrecht, im Vertriebsrecht oder im Marken- und Wettbewerbsrecht.