16.03.2020

Liebe Mandanten,
liebe Geschäftspartner,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) möchten wir Sie gerne darüber informieren, welche Maßnahmen wir getroffen haben, um unsere Dienstleistungs- und Beratungsangebote für Sie trotz der bekannten Einschränkungen aufrechtzuerhalten.

Das Wichtigste vorweg:
Die Funktionsfähigkeit aller unserer Kernprozesse ist in jedem Falle sichergestellt, also z. B. für den Fall, dass wir eines unserer Büros wegen der Erkrankung von Mitarbeitern oder wegen eines allgemeinen „Shutdowns“ für einige Zeit schließen müssten.

Möglich wird dies durch den Einsatz modernster Technik, d.h. einen verschlüsselten Zugang unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter auf unsere Server unabhängig davon, wo sie sich aufhalten. Auch die Ihnen bekannten Telefondurchwahlen Ihrer Ansprechpartner werden entsprechend weitergeleitet. Wir haben dazu systematische Homeoffice-Regelungen getroffen. Die Erreichbarkeit per E-Mail und per Telefon und die Arbeitsfähigkeit ist für sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unseres Unternehmens auch im Homeoffice sichergestellt. Dies gilt auch für den Zugriff auf unsere juristischen Datenbanken.

Unabhängig von der derzeitigen Situation sind bei uns alle entscheidenden Fachkompetenzen, Zugriffsmöglichkeiten etc. mehrfach vorhanden, so dass in der Regel mehrere Personen das etwaige Fehlen einer Kollegin bzw. eines Kollegen auffangen können.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, nicht nur Dienstreisen, sondern soziale Kontakte allgemein auf ein Minimum zu reduzieren – im Sinne ihrer eigenen Gesundheit und natürlich der unserer Mandanten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen also auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Dazu werden wir statt auf persönliche Besprechungen in nächster Zeit verstärkt auf Telefon- und Videokonferenzen setzen.

Bleiben Sie gesund!

Es grüßen Sie herzlich
Alexander Knauss und Wolf Bartha
sowie das gesamte Team von MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Autoren

Bild von  Alexander Knauss
Partner
Alexander Knauss
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Banken, Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen und Vermögensverwalter in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
  • Emittenten von Schuldverschreibungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
  • Pensionskassen, insbesondere in allen Fragen rund um Nachrangdarlehen
  • Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensanlage sowie Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstrecker und Family Offices
Bild von  Wolf Constantin Bartha
Partner
Wolf Constantin Bartha
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Vertragsarztrecht
  • Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften, Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzten)
  • Arzthaftungsrecht
  • Praxisübernahmen/-verkäufe
  • Psychotherapeutenrecht
  • Berufs- und Disziplinarrecht der Heilberufe

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