Expertise
Oliver Korth berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts. Neben streitigen Auseinandersetzungen berät er bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und begleitet IT-Projekte, wie z.B. die Einführung einer Unternehmenssoftware.
Vita
Geboren in Bonn. Studium in Bonn, Lausanne, Genf und London (Queen Mary University of London), die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Jahr 2001. Nach seiner Zulassung arbeitete Oliver Korth zunächst als selbständiger Rechtsanwalt nahezu ausschließlich im Bereich des IT- und des Datenschutzrechts.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit war Herr Korth auch als Syndikusanwalt und Berater in einer auf das Datenschutzrecht spezialisierten Unternehmensberatung sowie als Syndikusanwalt eines IT- und Telekommunikations-Unternehmens tätig.
Herr Korth ist beim Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich) und Schlichter der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) sowie der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Er ist zudem als Gutachter für die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) tätig.
Er hat als Unabhängiger Sachverständiger der EU-Kommission für die Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen des „Information and Communication Technologies Policy Support Programme“ und als EuroPriSe („Europäisches Datenschutz-Gütesiegel“) Legal Expert unter öffentlich-rechtlicher Führung fungiert.
Für unsere Kanzlei tätig als Assoziierter Partner seit 2020. Fachanwalt für IT-Recht seit 2007.
Fremdsprachen
• Englisch
• Französisch
Mitgliedschaften
• Bonner AnwaltVerein e.V.
• Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Bonner AnwaltVereins
• Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.
• Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
• Deutsch- Französische Juristenvereinigung e.V.
• Verein Deutsche Sprache e.V.