Beide Rechtsgebiete regeln zwar unterschiedliche Materien, haben jedoch vor allem in der gerichtlichen Praxis häufige und vielfältige Berührungspunkte – wir bearbeiten sie deshalb als einheitlichen Schwerpunkt. Dabei nimmt im Schadensrecht der Bereich des Straßen- und Bahnverkehrs einen breiten Raum ein. Daneben haben allerdings seit einigen Jahren die Schadensfälle insbesondere im Umwelt- und Produkthaftungsbereich erheblich zugenommen. In engem Zusammenhang zum Schadensrecht stehen schließlich die Regressansprüche von Kranken- und Unfallversicherungsträgern mit vielfältigen Problemen des Zivil- und Sozialversicherungsrechts. Im Versicherungsvertragsrecht befassen wir uns beratend und forensisch mit sämtlichen Zweigen der Schadens- und Summenversicherungen. Breiten Raum nehmen dabei die Auseinandersetzungen zwischen VN und Versicherer hauptsächlich im Zusammenhang mit Obliegenheitsverletzungen sowie der Komplex manipulierte Versicherungsfälle ein. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung zahlreicher Versicherungsgesellschaften und sozialversicherungsrechtlicher Körperschaften. Daneben beraten und vertreten wir Einzelpersonen, jedoch im Straßenverkehrsrecht beschränkt auf die Syndikustätigkeit für einen großen deutschen Automobilclub.

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