EXPERTISE
- Rechtsformoptimierte Unternehmensgründung
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafter- und Aktionärsvereinbarungen, Unternehmensverträgen und Verträgen zu Unternehmensfinanzierung
- Begleitung von Unternehmenstransaktionen, Joint-Ventures, Umwandlungen, Umstrukturierungen
- Beratung für Mitglieder und gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung, des Vorstands oder von Aufsichtsgremien
- Compliance
- Gewerbliche und nichtgewerbliche Unternehmen in der Immobilienwirtschaft
- Kommunale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Organisationen
- Non-profit-Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen
- Familienunternehmen und Familienstiftungen
- Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Vertretung im Gesellschafterstreit
- Handelsrechtliche Vertragsgestaltung, Handels- und Vertriebsverträge, Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
-
„MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Publikationen
- "Abschlusszeitpunkt des Anstellungsvertrags von Vorständen – zeitliche Schranken?" Autoren: Dr. Karl Brock (RA) und Constantin Dorschu (WiMi)
- EU-Lieferkettengesetz - Was bringt der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeit mit sich?
- Neuerungen zum Transparenzregister und ihre Auswirkungen auf die Corporate Compliance im Konzern
IT-Recht, Softwarerecht und Datenschutzrecht
Wir beraten Sie rechtlich bei der Digitalisierung Ihres unternehmerischen Handelns. Extern müssen regelmäßig vertraglich geschuldete Leistungen genau definiert oder Verfahrensregeln zur Wahrung ag...
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.