Wir sind keine Insolvenzverwalter. Stattdessen beraten und vertreten wir Ihre Interessen als Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmen und Geschäftspartner insolventer Unternehmen bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen Insolvenzverwalter und das Finanzamt.

EXPERTISE

  • Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung
  • Abwehr von Ansprüchen gegen Geschäftsführer aus § 64 GmbHG
  • Abwehr von Ansprüchen wegen behaupteter „Insolvenzverschleppung“
  • Abwehr sonstiger Ansprüche, die Insolvenzverwalter u.a. wg. verdeckter Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung, wirtschaftlicher Neugründung oder aufgrund Kapitalherabsetzung gegen Sie geltend machen
  • Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle
  • Ihre Vertretung im Insolvenzverfahren, insbesondere im Prüfungstermin
  • Durchsetzung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
  • Abwehr von Haftungsansprüchen des Finanzamts gegen Geschäftsführer für Steuern des insolventen Unternehmens
  • Abwehr von Ansprüchen des Finanzamts in Organschaften, insbesondere umsatzsteuerliche Organschaft und Insolvenz
  • Unternehmenskauf aus dem Insolvenzverfahren heraus (z.B. im Rahmen übertragender Sanierung)

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, die mit Insolvenzverfahren in Berührung kommen außergerichtlich gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und gerichtlich vor Zivil- und Finanzgerichten.

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