Wir beraten Sie rechtlich bei der Digitalisierung Ihres unternehmerischen Handelns. Extern müssen regelmäßig vertraglich geschuldete Leistungen genau definiert oder Verfahrensregeln zur Wahrung agiler Prozesse vereinbart werden. Haftungsrisiken müssen erkannt und in fairem Umfang minimiert werden, auch in Leistungsketten. Dies kann durch individuellen Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen geschehen, welche aber besonderen rechtlichen Vorrausetzungen unterliegen. Hinzu kommen zahlreiche Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Intern muss das Datenschutzrecht umgesetzt werden. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nimmt als Teil unternehmerischer Compliance einen immer bedeutenderen Stellenwert ein und verlangt Augenmaß in der Umsetzung. Wir sind eine interdisziplinäre Kanzlei. Daher können wir insbesondere die Querschnittsmaterien durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte abdecken. Fragen ergeben sich im IT-Bereich dabei oft an der Schnittstelle zum Datenschutzrecht, zum Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) oder im gesellschaftsrechtlichen Bereich, beispielsweise bei einem Firmenverkauf (Mergers & Acquisitions, M&A), aber auch im Medizin- und Arbeitsrecht.

EXPERTISE

  • IT-Litigation: Prozessvertretung bei IT-Streitigkeiten, sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung oder Vertretung in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten
  • Rechtsfragen der Digitalisierung und der Industrie 4.0
  • IT-Projektberatung: Rechtliche Begleitung von IT-Projekten, Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlung bei IT-Projektverträgen
  • Datenschutzrecht: Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Fragen (Datenschutzgrundverordnung, Abmahnungen, Haftung)
  • IT-spezifische Regelungen im Arbeitsrecht
  • Beratung beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Rechtsfragen von Cloud-Computing
  • IT-Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen, Software-Lizenzverträgen, Softwareüberlassungsverträgen
  • Beratung zum Rechtsschutz von Software und bei App-Entwicklungen
  • Internetrecht: Beratung im Internetrecht, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen
  • Marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)
  • Urheberrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)
  • Domainrecht: Prüfung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Markenrecht), Kennzeichen und Domains, Rechtliche Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten
  • Rechtfragen von smart technologies
  • IT-rechtliche Fragen im Erbrecht (Digitaler Nachlass)
  • Outsourcing: Begleitung von Outsourcing-Projekten, Vertragserstellung und Vertragsverhandlung von Software as a Service-Verträgen (SaaS) und Service Level Agreements sowie Beratung im Bereich Cloud Computing

MANDANTEN

Wir beraten Marktteilnehmer in allen IT-rechtlichen Rechtsfragen. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, die öffentliche Hand sowie Stiftungen und Vereine. Unternehmensgründer der IT-Branche finden bei uns kreative Lösungen für ihre Ideen und auf Wunsch weitere Expertise wie gesellschaftsrechtliche oder steuerrechtliche Begleitung aus einer Hand.

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