05.03.2018 -

Die Bewertung von Ärzten im Internet beschäftigt die Gerichte weiter. Auf Seiten der Internetportale ist jameda der absolute Protagonist. So verwundert es nicht, dass auch in dem jüngsten Urteil des BGH wieder jameda auf der Beklagtenseite Platz nehmen durfte und diesmal in letzter Instanz verlor. Der BGH hat einen Löschungsanspruch der klagenden Ärztin bejaht und jameda zur Löschung des Profils verurteilt. Was auf den ersten Blick nach einem Grundsatzurteil zugunsten der Ärzte aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Konkretisierung des rechtlichen Rahmens der Profil-Darstellung.


Top oder Flop? Weder Ärzte noch andere „Bewertete“ sind der Veröffentlichung von Informationen und Bewertungen auf Portalen schutzlos ausgeliefert. Das belegt ein aktuelles Urteil des BGH.

Ausweislich der Pressemitteilung des BGH – das Urteil liegt in seiner schriftlichen Fassung noch nicht vor – ist mit dem Urteil keine Abkehr von der bisherigen Linie des BGH verbunden. Ein Arzt/eine Ärztin wird also auch zukünftig das Speichern personenbezogenener Daten und eine Bewertung durch die Patienten dulden müssen. Die aktuelle Entscheidung beurteilt stattdessen die konkrete Ausgestaltung der Profildarstellung.

Bei fehlender Neutralität des Portals überwiegt der Datenschutz

Auf der Internetplattform von jameda wird bei der Darstellung zwischen den Profilen der Basisnutzer – also solcher, die nicht für ihr Darstellung zahlen – und den der zahlenden Premiumkunden unterschieden. Während das Premiumprofil alleine steht, werden bei den Basisprofilen gleichzeitig Hinweise auf die Profile konkurrierender Ärzte mit Premiumprofil angezeigt. Damit verlässt – so der BGH – jameda seine Rolle als neutraler Informationsvermittler gegenüber den Patienten und positioniert sich innerhalb der Gruppe der Ärzte zugunsten der zahlenden Premiumkunden. Das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit gilt damit für jameda nur abgeschwächt und führt zu einem Überwiegen des Rechts des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung.

Kann damit jeder Arzt ohne Premiumprofil die Löschung verlangen? Solange jameda diese Form der Darstellung beibehält, kann diese Frage bejaht werden. Es bleibt aber abzuwarten, wie jameda auf dieses Urteil reagiert. Sollte die Darstellung geändert werden und auf jedem Profil die konkurrierenden Ärzte in der näheren Umgebung angezeigt oder jedes Profil alleine dargestellt werden, wird das Speichern der Daten und deren Darstellung wieder zulässig sein. Allerdings: Insbesondere in der ersten Variante mag dies einen Teil der zahlenden Premiumkundschaft vergraulen. Sollte die Darstellung dagegen beibehalten werden, wird ein großer Teil der nicht zahlenden Ärzte die Löschung ihrer Profile beanspruchen, was zu einer geringeren Attraktivität bei Patienten führen kann. Diese unternehmerische Entscheidung kann sicherlich mit Spannung erwartet werden.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autor

Bild von  Torsten von der Embse
Geschäftsführender Partner
Torsten von der Embse
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Vertragsarztrecht
  • Krankenhausrecht
  • Gesellschaftsrecht

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen