17.03.2020 -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Diese Entscheidung ist der weiteren Ausbreitung des Coronavirus geschuldet und verfolgt das Ziel, die Zahl der persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren.

Nach den bisherigen Regelungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) war die zulässige Anzahl der ausschließlichen Video-Behandlungsfälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Arztes oder Psychotherapeuten beschränkt.


Wegen der Coronakrise entfallen für Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort die Begrenzungen für Videosprechstunden. (Copyright: DC Studio/adobe.stock)

Diese Begrenzung ist nun aufgehoben, Fallzahl und Leistungsmenge sind ab sofort nicht mehr limitiert. Die Aussetzung gilt zunächst für das zweite Quartal. Für das laufende erste Quartal sei dies laut KBV nicht mehr erforderlich, da die bestehende Begrenzung laut aktuellen Informationen bis Ende März vermutlich erreicht wird.

Mit der jetzt erfolgten Aufhebung sind Fallzahl und Leistungsmenge im zweiten Quartal nicht mehr limitiert. Die Videosprechstunde wird über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. Die Einzelheiten der Veröffentlichung der KBV und weitere Informationen zur Videosprechstunde finden Sie hier.

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