12.11.2020 -

In Berlin gibt es neue Niederlassungsmöglichkeiten (freie „Sitze“) für Haut-, Augen- und Hausärztinnen und –ärzte. Insgesamt rund 134 Niederlassungsmöglichkeiten sind geschaffen, die Mehrzahl davon für Hausärzte.

Der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat mit Beschluss vom 28.10.2020 die diese Arztgruppen betreffenden Zulassungsbeschränkungen teilweise aufgehoben.

Vorangegangen war in Bezug auf die hausärztliche Versorgung bereits ein veränderter Bedarfsplan. Für Hausärztinnen und Hausärzte wird der bisher einheitliche Planungsbereich Berlin in nun drei Planungsbereiche aufgeteilt. Für diese Gruppe gibt es jetzt die Planungsbezirke „Berlin I“ – „Berlin III“.

  • Dabei gehören zum Bezirk „Berlin II“ die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf, 
  • zum Bezirk „Berlin III“ der Bezirk Treptow-Köpernick und 
  • zum Bezirk „Berlin I“ alle verbleibenden Berliner Bezirke.

Ziel dieser veränderten Planungsbereiche ist, eine bessere Steuerung der Versorgung durch die Zulassungsgremien zu erreichen. Gerade im Bereich der hausärztlichen Versorgung hatte sich nach den bisherigen Erfahrungen eine wirksame Steuerung noch nicht erreichen lassen.
 
Bei allen anderen Arztgruppen ist es zunächst beim bisherigen einheitlichen Planungsbezirk Berlin verblieben. Zu beachten war und ist aber weiterhin der sog. „Letter of Intent“ (LOI), der die einzelnen Versorgungsgrade der Berliner Bezirke ausweist und bei der Entscheidung der Zulassungsgremien, sei es bei der Vergabe neuer Sitze, sei es bei der Verlegung von Sitzen, Beachtung finden soll.


Neue Möglichkeiten zur Niederlassung oder Erweiterung der Praxis (Copyright: goodluz/adobe.stock).

Welche freien Arztsitze gibt es nun?

Folgende Zulassungsmöglichkeiten, bzw. Möglichkeiten, Anstellungsverhältnisse zu begründen und damit die Praxis zu erweitern, veröffentlicht die KV Berlin (hier):  

  • Augenärzte: zwei Niederlassungsmöglichkeiten (volle Versorgungsaufträge) 
  • Hautärzte: eine Niederlassungsmöglichkeit (voller Versorgungsauftrag) 
  • Hausärzte im neuen Planungsbereich Berlin II (Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf): 79,5 Niederlassungsmöglichkeiten 
  • Hausärzte im neuen Planungsbereich Berlin III (Treptow-Köpernick): 51,5 Niederlassungsmöglichkeiten 

Für die neuen hausärztlichen Niederlassungs- oder Anstellungsmöglichkeiten sind die örtlichen Vorgaben klar: Die freien Arztsitze werden nur in den genannten Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vergeben. 

Für Augenärzte und Hautärzte stellt sich die Situation nicht so eindeutig dar. Für diese beiden Fachgruppen ist Berlin weiterhin ein einheitlicher Planungsbereich. Grundsätzlich kann also eine Niederlassung für jeden beliebigen Berliner Bezirk beantragt werden. Wie aber zuletzt schon bei der partiellen Entsperrung des Planungsbezirks für einzelne Fachgruppen, erfolgt aber im Beschluss des Landesgremiums der Hinweis, dass Bewerbungen für Standorte in solchen Bezirken bevorzugt werden, die einen Versorgungsgrad von unter 90 % aufweisen.

Wichtig ist also stets der aktuelle Blick auf den insoweit maßgeblichen Letter of Intent (LOI), der über die Seite der KV Berlin aufgerufen werden kann. Für Augenärzte weisen die Bezirke Lichtenberg (88,2 %) und Treptow-Köpenick (86,2) mit Stichtag zum 01.10.2020 einen rechnerischen Versorgungsgrad von unter 90 % auf.

Für die Arztgruppe der Hautärzte weisen die Bezirke Reinickendorf (86,3 %), Lichtenberg (75,6 %), Marzahn-Hellersdorf (76,7 %) und Neukölln (62,3 %) einen rechnerischen Versorgungsgrad von unter 90 % auf.

Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber, als Arztsitze zur Verfügung stehen, hat der Zulassungsausschuss, über das genannte Kriterium der örtlichen Wahl eine „Bestenauslese“ vorzunehmen. Die dafür maßgeblichen Kriterien richten sich nach § 26 der Bedarfsplanungsrichtlinie. Danach gilt, dass der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen, neben den örtlichen Aspekten, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien auszuwählen hat:

  • berufliche Eignung, 
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, 
  • Approbationsalter, 
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste, 
  • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (siehe z.B. Fachgebietsschwerpunkt, Feststellungen nach § 35 der Bedarfsplanungsrichtlinie), 
  • Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung.

Zum Verfahren

Bewerbungen sind seit dem 01.11.2020 und noch bis zum 14.12.2020 gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin möglich. Nach dem Ende des Ausschreibungsverfahrens, so die Informationen der KV, wird der Zulassungsausschuss voraussichtlich bis März 2021 unter den Bewerbern, die fristgerechte und vollständige Unterlagen eingereicht haben, über die Vergabe der Sitze entscheiden.

Auf der Homepage der KV Berlin sind über den oben genannten Link auch alle Antragsformulare zu finden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren, bei der Begründung von in diesem Zusammenhang gewünschten Kooperationen oder der Begründung von Anstellungsverhältnissen und der notwendigen Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie immer gerne.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autor

Bild von  Wolf Constantin Bartha
Partner
Wolf Constantin Bartha
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Vertragsarztrecht
  • Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften, Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzten)
  • Arzthaftungsrecht
  • Praxisübernahmen/-verkäufe
  • Psychotherapeutenrecht
  • Berufs- und Disziplinarrecht der Heilberufe

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen