04.03.2021 -

Zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz

Wenn es nach den Vorstellungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder geht, sollen Unternehmen neben der bereits bestehenden Verpflichtung zu Home-Office-Angeboten künftig noch stärker in den Corona-Infektionsschutz eingebunden werden. Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz sehen Folgendes vor:


Unternehmen sollten sich allerdings bereits jetzt, soweit möglich, auf neue Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz vorbereiten (Copyright: fizkes/adobe.stock).

Angebot von Schnelltests

Für Arbeitnehmer, die noch nicht im Homeoffice arbeiten (zu den neuen Homeoffice Regeln der Corona-Arbeitsschutzverordnung: Eilmeldung zur neuen Corona-ArbSchV – Kommt nun doch das „Recht auf Homeoffice? – MEYER-KÖRING Rechtsanwälte | Steuerberater (meyer-koering.de)), sollen die Unternehmen in Deutschland künftig pro Woche einen Corona-Schnelltest zur Verfügung stellen. Die Testergebnisse sollen außerdem bescheinigt werden. Die Testabläufe und das Verfahren zu den Bescheinigungen werden in dem Beschlusspapier nicht geregelt, sondern sind weiteren Beratungen vorbehalten. Ebenfalls ist noch offen, ob Arbeitnehmer zum Test verpflichtet sein sollen.

Corona-Schutzimpfungen

Die Beschlüsse sehen außerdem eine Ausweitung der Impfkampagne auf die Unternehmen vor. Zwar können schon seit dem Start der Impfkampagne Ende Dezember 2020 die Betriebsärzte mit mobilen Impfteams organisatorisch einbezogen werden. Im Laufe des zweiten Quartals, also beginnend mit dem Monat April 2021, soll dieses Angebot jedoch stark ausgeweitet werden. Es ist also zu erwarten, dass künftig auch in den Betrieben Corona-Schutzimpfungen verabreicht werden können, ähnlich wie man es bereits von den Grippeschutzimpfungen auf betrieblicher Ebene kennt.

Home-Office

Die Verpflichtung zu Home-Office-Angeboten an Arbeitnehmer mit Home-Office-geeigneten Aufgaben soll bis zum 30. April 2021 verlängert werden.

Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis

Wegen der bisher noch nicht sichergestellten Verfügbarkeit von Schnelltests und Impfdosen ist die Umsetzbarkeit der Testkampagne und der erweiterten Impfkampagne für Arbeitgeber derzeit noch fraglich.

Zu betonen ist, dass das Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz zunächst keine Rechtswirkungen hat. Es handelt sich lediglich um eine thematische Vorlage für die entsprechenden Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer. Wie die konkrete Umsetzung, einschließlich der Kostenverteilung, ausgestaltet wird, ist noch völlig offen.

Unternehmen sollten sich allerdings bereits jetzt, soweit möglich, auf neue Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz vorbereiten.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Arbeits­recht
    (FOCUS SPEZIAL 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
    (WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen
    (WirtschaftsWoche 2023, 2020)

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