Strenge Vorgaben für die Rückzahlung

Das Arbeitsgericht Siegburg entschied, dass auch bei Abschluss eines vom Arbeitsvertrag getrennten Darlehensvertrags für die Rückzahlung von Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte strenge Maßstäbe gelten.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier – bitte auf Seite 5 blättern.

Verfasser

Dr. Carolin Kraus

Fundstelle

CAREkonkret Ausgabe 10/2019, Seite 5

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