Der Deutsche Bundestag hat am 01.04.2004  die lange angekündigte Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen, durch die das bisherige Wettbewerbsrecht liberalisiert und modernisiert werden soll.

 

Wesentliche Neuerungen sind vor allem der Wegfall der Vorschriften über Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufe sowie die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs für vorsätzlich rechtswidrig erwirtschaftete Gewinne.

Ferner wurde in Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie (deren Umsetzungsfrist bereits am 31.10.2003 abgelaufen war) für Werbe-Mails, -Telefonate und -Faxe eine sogenannte „Opt-In“-Regelung vorgesehen, die jede Werbung ohne vorherige Zustimmung des Empfängers unzulässig macht.

 

Mit einem Inkrafttreten des neuen UWG ist voraussichtlich zum 01.07.2004 zu rechnen, da keine Zustimmungspflicht des Bundesrates besteht.

 

In Kürze werden wir eine kostenlose Informationsveranstaltung für unsere Mandanten und andere Interessenten anbieten, um die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes und die sich daraus für die Praxis ergebenden Konsequenzen darzustellen. Bei Interesse wenden Sie sich an bonn@mkvdp.de.

 

Verfasser: RA Alexander Knauss

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