- wirkt sich auf die Gesellschaftsverträge aus,
- ist bei Praxisübernahmen zu beachten,
- gibt Vorgaben für die Ausgestaltung von Kooperationen mit Dritten,
- beschränkt die Werbung und Außendarstellung
- regelt die Beziehung zu den Patienten.
- präventiv, durch Berücksichtigung des Berufsrechts bei der Entwicklung und Umsetzung von praxisbezogenen Vorhaben
- bei der ersten Stellungnahme zu dem Vorwurf eines Berufsrechtsverstoßes
- durch Wahrnehmung ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren und
- Verteidigung und Vertretung vor den Berufsgerichten
AUSZEICHNUNGEN
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TOP-Kanzlei für Medizinrecht
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
„Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie“
(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020) -
TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
(FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)
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