EXPERTISE
- Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
- Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen Krankenkassen und (Privat-)Patienten
- Gestaltung von Wahlleistungsvereinbarung
- Belegarztverträge
- Beratung rund um die Gründung und Fragen zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
- Beratung zur Teilnahme im Bereich der ambulanten Versorgungsformen
- Persönliche Ermächtigungen, Institutsermächtigungen, SPZ, Hochschulambulanzen, PIA etc.
- Chefarztrecht
Als spezialisierte Medizinrechtler beraten wir Geschäftsführer, Klinikdirektoren und Krankenhausjustiziare in allen Rechtsfragen rund um die gesetzlichen Regelungen für den stationären und ambulanten Sektor und das Arbeitsrecht. Wir helfen bei der Planung und Umsetzung konkreter Vorhaben von den ersten Überlegungen bis zur Unterstützung und Vertretung im Antragsverfahren. Sollte es erforderlich sein, kämpfen wir für die Kliniken und die Sache vor den Gerichten.
AUSZEICHNUNGEN
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TOP-Kanzlei für Medizinrecht
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Wirtschaftskanzlei für Gesundheit und Pharmazie
(FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013) -
Eine der besten Wirtschaftskanzleien im Bereich Gesundheit und Pharmazie
(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
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