Am 1. Januar 2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Es beinhaltet neue Regelungen zum Bau- und Werkvertragsrecht und soll insbesondere die Stellung der Bauunternehmer und Handwerker stärken. So ist z.B. das Recht zur Abschlagszahlung neu geregelt. Mit einer Erweiterung der sog. „Durchgriffsfälligkeit“ werden die Rechte des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer erheblich gestärkt. Weitere neue Regelungen beziehen sich u.a. auf die Höhe des sog. „Druckzuschlages“ bei der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, auf die Bauhandwerkersicherung gem. § 648 a BGB und die sog. Baugeldverwendungspflicht. Das Forderungssicherungsgesetz enthält aber auch verbraucherschützende Regelungen. So ist z.B. die sog. Privilegierung der VOB/B für Verbraucherverträge gesetzlich aufgehoben worden. Weitere Informationen zum neuen Forderungssicherungsgesetz finden Sie hier.

 

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