Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 01. Oktober 2009 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am 24. September 2009 veröffentlichten Sterbetafel 2006/2008 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden sind.

Hintergrund:

Wird jemand durch Schenkung oder Testament ein lebenslanges Nutzungsrecht (z.B. Wohnungsrecht oder Nießbrauch) zugewandt, ist der Wert dieses Nutzungsrecht zu bewerten, um die darauf entfallende Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer zu berechnen.

Gemäß § 14 Abs. 1 BewG ist der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Die Vervielfältiger sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden. Das BMF stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro nach Lebensalter und Geschlecht der Berechtigten in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel regelmäßig im Bundessteuerblatt.

Das aktuelle BMF-Schreiben finden Sie nachstehend zum Download.

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