Am 01. Januar 2010 treten wichtige Neuregelungen im Erbrecht in Kraft:
In der Öffentlichkeit lange nicht so breit diskutiert wie die Reform des Erbschaftsteuerrechts wurde 2009 auch eine Reform des seit 100 Jahren nahezu unverändert geltenden Erbrechts beschlossen. Einige der wichtigsten Änderungen:
- Lebzeitige Schenkungen des Erblassers werden künftig anders als bisher immer weniger bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, je länger sie zurück liegen: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw.
- Pflegeleistungen sollen bei der Erbauseinandersetzung besser honoriert werden. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, über die finanzielle Seite wird dabei selten gesprochen. Gesetzliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur unter engen Voraussetzungen. Traf der Erblasser in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, ging der pflegende Angehörige oftmals leer aus. Künftig soll dies bei der Erbauseinandersetzung besser honoriert werden.
- Bisher konnten bestimmte lebzeitige Zuwendungen nur dann auf den Erb- oder Pflichtteil angerechnet werden, wenn der Erblasser dies vor oder spätestens bei der Zuwendung angeordnet hatte. Nachträgliche Anordnungen waren unwirksam. Künftig kann der Erblasser auch nachträglich durch Testament bestimmen, dass eine Schenkung ausgleichungs- bzw. anrechnungspflichtig ist – auch für Zuwendungen, die vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgt sind.
- Die erbrechtlichen Verjährungsfristen werden auf in der Regel drei Jahre verkürzt.
Aufgrund dieser weit reichenden Neuregelungen sollten bestehende Testamente daraufhin überprüft werden, ob Anpassungsbedarf besteht.
Autor
https://www.meyer-koering.de/meldungen/1191/
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.