Am 19.11.2001 hat der EU-Ministerrat den Vorschlag der EU-Kommission zur Nachbesserung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen, der in 18 Monaten offiziell in Kraft treten wird.
Die Richtlinie dehnt den Anwendungsbereich der geltenden Geldwäscherichtlinie 91/308/EWG aus. Insbesondere verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten, gegen das Waschen von Erträgen vorzugehen, die aus schweren Straftaten stammen. Zudem wird mit der neuen Richtlinie der Geltungsbereich der bisher auf den Finanzsektor beschränkten Richtlinie auf eine Reihe nicht finanzieller Tätigkeiten und Berufe ausgedehnt, die Geldwäscher leicht für ihre Zwecke missbrauchen könnten:
Nunmehr sind gemäß Artikel 2a der Richtlinie auch externe Buchsachverständige und Abschlussprüfer, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte sowie Personen, die mit hochwertigen Gütern (z.B. Edelsteine und Edelmetalle oder Kunstwerke) handeln, Auktionshäuser, Geldtransportunternehmen und Casinos zur Feststellung der Kundenidentität, zur Aufbewahrung von Belegen und zur Meldung verdächtiger Transaktionen verpflichtet.
Nach Artikel 6 der Richtlinie sind diese Personenkreise verpflichtet, jedes Verdachtmoment, welches ein Anzeichen für Geldwäsche sein könnte, den Behörden zu melden und auf deren Anforderung alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Eine Ausnahme hiervon ist nur für die Fälle der Prozessvertretung vor Gericht vorgesehen.
Es steht zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber seinen in der Richtlinie vorgesehenen Gestaltungsspielraum nutzt und das Berufsgeheimnis schützt, indem er Informationen, die vor oder nach einem Gerichtsverfahren bzw. während eines Gerichtsverfahrens oder im Rahmen der Beurteilung der Rechtslage für einen Mandanten erlangt werden, von der Meldepflicht befreit werden. Nur so wird das Beratungsgeheimnis weitgehend gewahrt, so dass sich der Mandant weiterhin im vollem Umfang seinem Anwalt anvertrauen kann, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Mit der Umsetzung der geänderten EU-Geldwäscherichtlinie ist nach Aussage des Bundesfinanzministeriums schon vor Ablauf der 18-Monats-Frist zu rechnen.
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
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