Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, Wettbewerb gegenüber seinem Arbeitgeber zu unterlassen – bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann sich ein Arbeitgeber für die Zeit danach schützen?
Antworten liefert unser Sozius Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Zeitschrift „gmbhchef“, Heft Oktober/November 2010, S. 28.
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Auszeichnungen
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TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht(FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020)
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TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht(WirtschaftsWoche 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen(WirtschaftsWoche, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Dr. Nicolai Besgen(WirtschaftsWoche, Ausgabe 21/2020)
Autor
https://www.meyer-koering.de/meldungen/1458/
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