Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, Wettbewerb gegenüber seinem Arbeitgeber zu unterlassen – bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann sich ein Arbeitgeber für die Zeit danach schützen?
Antworten liefert unser Sozius Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Zeitschrift „gmbhchef“, Heft Oktober/November 2010, S. 28.
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Auszeichnungen
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TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen(WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen(WirtschaftsWoche 2023, 2020)
Autor
https://www.meyer-koering.de/meldungen/1458/
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