Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 08.11.2010 an die obersten Finanzbehörden der Länder gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2011 bekanntgegeben. Die Vervielfältiger wurden nach der am 4. November 2010 veröffentlichten Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamtes ermittelt.

Die Tabelle steht hier zum Download bereit.

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