Ein Schiedsverfahren kann einen Erbstreit kurz, kompetent und kostengünstig aus der Welt schaffen. Es ersetzt das staatliche Gericht und beschränkt die Streitigkeiten auf eine Instanz. So bleibt das Verfahren zum einen zeitlich überschaubar, zum anderen minimieren sich die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten erheblich.
Der Tod eines Menschen ist für seine Angehörigen immer ein schwerer Verlust. Mit dem Schmerz und der Trauer kommt leider oft genug auch Streit über den Nachlass des Verstorbenen, der die Familie häufig auf Jahre belastet – finanziell wie persönlich.
Quell des Streits ist meistens ein fehlendes oder unklares Testament, manchmal begleitet von schwelenden Konflikten in der Familie, die anlässlich des Erbfalls offen ausbrechen und in jahrelange Nervenkriege führen können. Entweder geben dann einzelne Familienmitglieder um des lieben Friedens willen klein bei, haben dafür aber den Rest ihres Lebens ein ungutes Gefühl , oder es werden – je nach Dauer und Intensität des Streits – unter Umständen beträchtliche Teile des Nachlasses „verprozessiert“ .
Diese Szenarien lassen sich durch zwei einfache Maßnahmen vermeiden:
1. Einholung fachkundiger Beratung
Viele scheuen den Gang zum Anwalt oder Notar wegen der Kosten. Allerdings sind diese Kosten im Vergleich zu den späteren Kosten eines Rechtsstreits meist gut investiert. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann aufgrund seiner praktischen Erfahrung, was im Gerichtssaal aus gut gemeinten Formulierungen alles entstehen kann, viele wertvolle Tipps geben, wie man Streit vermeiden kann.
Oft werden Berater auch nur hinzugezogen, um die erbschaftsteuerlich günstigste Konstruktion zu finden. Aber bei der Errichtung eines Testaments sollte es nicht allein darum gehen, Erbschaftsteuer zu sparen, sondern u.a. auch darum, Streit unter den Erben zu vermeiden.
2. Schiedsverfahren als Alternative zu staatlichen Gerichten
Trotz genauester Formulierung ist nicht jede Auseinandersetzung vorherzusehen. Droht ein Rechtsstreit, lassen sich die negativen Folgen eines langwierigen staatlichen Gerichtsverfahrens durch ein sogenanntes Schiedsverfahren vermeiden. Im Gesetz ist die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens für Erbstreitigkeiten ausdrücklich vorgesehen (§ 1066 ZPO). Die im Jahr 1998 gegründete DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.) organisiert das Schiedsverfahren und benennt unabhängige Schiedsrichter, bei denen es sich ausschließlich um Spezialisten auf dem Gebiet des Erbrechts (Richter, Rechtsanwälte und Notare) handelt. Letzteres kann bei staatlichen Gerichten nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden, da es im Unterschied zu Familiensachen keine Fachgerichte für Erbsachen gibt.
Vorteile des Schiedsverfahrens
Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Vergleich zur staatlichen Gerichtsbarkeit lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:
Kurze Verfahrensdauer
Ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten kann sich aus vielerlei Gründen oft über Jahre hinziehen. Schiedsverfahren werden meistens innerhalb weniger Monate erledigt, da die Schiedsrichter unabhängig terminieren können und es keine zweite Instanz gibt.
Vertraulichkeit
Der Erbstreit vor einem staatlichen Gericht ist ein öffentliches Verfahren. Man muss also immer damit rechnen, dass Interna aus den Beziehungen der Parteien oder über das Vermögen der Familie öffentlich werden und ggf. auch ihren Weg in die örtliche oder – je nach Prominenz der Betroffenen – auch überregionale Presse finden. Das Schiedsverfahren hingegen ist ein nicht öffentliches Verfahren an einem zwischen den Beteiligten festzulegenden Ort, an dem nur die Parteien, ihre Anwälte und die Schiedsrichter teilnehmen.
Hohe Kompetenz
Bei den staatlichen Gerichten gibt es keine Fachgerichtsbarkeit im Erbrecht. Die Schiedsrichter der DSE sind hingegen alle ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, was durch langjährige praktische Erfahrungen und Publikationstätigkeit belegt ist.
Überschaubare Kosten
Die Gerichtsgebühren für das Schiedsverfahren fallen nur einmal an, da es nur eine Instanz gibt. Ein Anwaltszwang besteht nicht, allerdings sollte in der Praxis keine Partei auf anwaltlichen Beistand verzichten.
Vollstreckbarkeit wie staatliches Urteil
Das Schiedsverfahren endet meist mit einer Einigung, auf die der Schiedsrichter hinwirkt. Ansonsten kann der Schiedsrichter nach der Verhandlung einen Schiedsspruch schriftlich verfassen und den Parteien zustellen. Dieser Schiedsspruch hat die gleichen Wirkungen wie ein staatliches Urteil und kann z.B. auch mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden.
Aufnahme einer Schiedsklausel ins Testament
Ein Schiedsverfahren lässt sich schon bei der Testamentsgestaltung anordnen, indem man folgende Schiedsklausel in sein Testament schreibt:
Schiedsklausel für ein Einzeltestament
„Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch meinen Erbfall hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/ und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.“
Schiedsklausel für ein Ehegattentestament
„Wir ordnen an, dass alle Streitigkeiten, die durch unsere Erbfälle hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V., Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg und ihrer jeweils gültigen Schiedsordnung unterworfen sind.“
Aber auch nach dem Erbfall ist es nicht zu spät: Der Weg des Schiedsverfahrens kann auch bei Fehlen einer Schiedsklausel im Testament noch eingeschlagen werden, wenn sich die streitenden Parteien hierauf durch Abschluss einer sogen. Schiedsvereinbarung einigen. Dabei können sie auch gemeinsam einen oder mehrereSchiedsrichter bestimmen.
Fazit
Das Schiedsverfahren ist gerade im Erbrecht, wo es oft um sehr persönliche Angelegenheiten geht und familiäre Bande nicht durch jahrelange Gerichtsprozesse zerstört werden sollen, eine sinnvolle, schnelle und kostengünstige Alternative zu staatlichen Gerichten. Im Idealfall enthält schon das Testament eine Schiedsklausel. Aber auch nach dem Erbfall können die Parteien sich auf ein Schiedsverfahren einigen, um eine zwischen ihnen strittige Frage dem von ihnen bestimmten Schiedsrichter zur Entscheidung vorzulegen und einen gerichtlichen Prozess zu vermeiden.
Hinweis:
Der Verfasser ist von der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. zertifizierter Schiedsrichter.
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