Einer heute veröffentlichten Statistik des Statistischen Landesamtes (IT.NRW) zufolge wurde im Jahr 2010 in insgesamt 14.436 Fällen mit einem Vermögenswert von zusammen 8,0 Mrd. Euro (2009: 5,4 Mrd. Euro) Erbschaftsteuer festgesetzt.

Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten, persönlichen Steuerfreibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen verblieben insgesamt 4,4 Mrd. Euro (2009: 3,3 Mrd. Euro) an steuerpflichtigem Erbe. Auf diese Summe fielen für 25.795 Nachlassbegünstigte 915 Mio. Euro (2009: 632 Mio. Euro) Erbschaftsteuer an. Das entspricht einem Zuwachs von 44,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr .

Gut die Hälfte der steuerpflichtigen Erbschaften lagen unter einem Wert von 50.000 Euro. Aus diesen Fällen resultierten nur knapp sieben Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer. Dagegen steuerten die 0,3 Prozent der Fälle mit Erbschaften von jeweils mehr als fünf Millionen Euro nahezu ein Fünftel zur gesamten Erbschaftsteuer bei.

Darüber hinaus wurden auch 5.970 Schenkungen mit einem Vermögenswert von 2,8 Mrd. Euro erfasst. Die hierfür festgesetzte Schenkungsteuer betrug 258 Mio. Euro, was einem Rückgang von 16,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2009: 309 Mio. Euro). 44 Prozent der Schenkungen hatten einen steuerpflichtigen Wert von unter 50.000 Euro; ihr Anteil an der insgesamt festgesetzten Schenkungsteuer lag bei drei Prozent. Knapp zwei Prozent der Fälle, in denen mehr als fünf Mio. Euro erworben wurden, trugen ein Drittel zur gesamten Schenkungsteuer bei.

Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2010, d. h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein.

Quelle: IT.NRW Pressemeldung Nr. 221/11 vom 10.11.2011

Hinweis für die Praxis

Das Erbschaftsteueraufkommen nimmt in den vergangenen Jahren deutlich zu. Ursachen dürften trotz gestiegener Freibeträge einerseits die sehr viel stärkere Orientierung des Bewertungsrechts an den Verkehrswerten sein, was zwangsläufig zu höheren Steuerwerten führt, andererseits aber auch die deutlich höheren Steuersätze für Angehörige der Steuerklassen II und III.

Eine professionelle Planung der Vermögensnachfolge verbunden mit einer Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten ist daher bei höheren Vermögenswerten wichtiger denn je, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

 

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