12.06.2013

 

Die Kommission hat am 12.06.2013 vorgeschlagen, zur verstärkten Bekämpfung von Steuerhinterziehung den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern. Der Vorschlag sieht vor, Dividenden, Veräußerungsgewinne, alle anderen Arten von Finanzeinkünften und Kontoguthaben in die Liste der Einkunftsarten aufzunehmen, über die in der EU automatisch Informationen ausgetauscht werden (siehe MEMO/13/533). Damit soll die EU weltweit das umfassendste System für einen automatischen Informationsaustausch erhalten.

Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte:

„Der heutige Vorschlag … ist eine weitere Waffe in unserem Arsenal zur energischen Bekämpfung der Steuerhinterziehung.“

Ein automatischer Informationsaustausch innerhalb der EU ist bereits in zwei grundlegenden Rechtsakten vorgesehen:

  • Durch die EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen wird gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten Daten über die Erträge gebietsfremder Personen erheben und diese Daten automatisch den Steuerbehörden der Länder zur Verfügung stellen, in denen die betreffenden Personen ansässig sind. Dieses System gilt seit 2005. Dem Rat liegt ein Vorschlag vor, die Richtlinie zu verstärken und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom Mai 2013 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die überarbeitete Richtlinie noch vor Jahresende anzunehmen.
  • Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sieht den automatischen Austausch von Informationen über andere Einkunftsarten ab 1. Januar 2015 vor. Sie betrifft Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Ruhegehälter und Vermögenseinkünfte. Mit dem heutigen Vorschlag soll diese Richtlinie überarbeitet werden, damit der automatische Informationsaustausch ab demselben Datum auch für Dividenden, Veräußerungsgewinne, sonstige Finanzerträge und Kontoguthaben gilt.

Der heutige Vorschlag in Verbindung mit den genannten Bestimmungen über den automatischen Informationsaustausch bedeutet, dass die Mitgliedstaaten untereinander so viele Informationen austauschen, wie sie es mit den USA im Rahmen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) tun.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12.06.2013

Siehe auch: Verbesserte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich (direkte) Steuern

 

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