Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamtes NRW („Information und Technik Nordrhein-Westfalen“) ist das Erbschaftsteueraufkommen in Nordrhein-Westfalen 2012 deutlich gestiegen:

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten 2012 Erbschaftsteuerbescheide zu 12 315 steuerrelevanten Nachlässen mit einem Vermögenswert von insgesamt 8,7 Milliarden Euro. Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten, persönlichen Steuerfreibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen insgesamt 4,4 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe; das waren 2,7 Prozent mehr als im Jahr 2011. Auf diese Summe mussten die 21 595 Nachlassbegünstigten zusammen 971 Millionen Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus entrichten. Das waren 9,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2011: 887 Millionen Euro).

Dass die Erbschaftsteuer vermögende Nachlässe besonders belastet, kann man daran erkennen, dass 50% der Erbschaften nach Abzug aller Freibeträge unter einem steuerpflichtigen Erwerb von 50.000 € lagen und hieraus nur 4,4 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer resultiert. Dagegen steuerten die 0,3 Prozent der Fälle mit Erbschaften von jeweils mehr als fünf Millionen Euro gut 30 Prozent zum gesamten Erbschaftsteueraufkommen bei. Hohe Vermögen werden also schon jetzt deutlich stärker belastet als dies in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

QUELLE: IT.NRW Pressemitteilung Nr. 163/13 vom 15. Juli 2013

Hinweis: Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2012, d. h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In der Statistik sind nur Vorgänge erfasst, in denen die Freibetragsgrenzen überschritten werden.

Empfehlung für die Praxis:

Das Erbschaftsteueraufkommen nimmt in den vergangenen Jahren deutlich zu. Ursachen dürften trotz gestiegener Freibeträge einerseits die sehr viel stärkere Orientierung des Bewertungsrechts an den Verkehrswerten sein, was zwangsläufig zu höheren Steuerwerten führt, andererseits aber auch die deutlich höheren Steuersätze für Angehörige der Steuerklassen II und III.

Mit einer erneuten Reform der Erbschaftsteuer ist zu rechnen, da der Bundesfinanzhof das geltende ErbStG nach wie vor für verfassungswidrig.hält und das Bundesverfassungsgericht erneut über die Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) entscheiden wird (Az. 1 BvL 21/12). Eine Entscheidung ist noch für 2013 geplant. Je nach Ausgang der Bundestagswahl ist dann mit einer deutlichen Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen zu rechnen, insbesondere bei Betriebsvermögen.

Eine frühzeitige und professionelle Planung der Vermögensnachfolge verbunden mit einer Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten ist daher bei höheren Vermögenswerten wichtiger denn je, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

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