15.10.2013

Zum wiederholten Mal hat die Zeitschrift Focus im Oktober 2013 in einem Spezialheft eine Liste der Anwälte veröffentlicht, die dort als „Deutschlands Top-Anwälte“ bezeichnet werden. Nach Angaben der Zeitschrift beruht die Bewertung auf Ermittlungen eines Marktforschungsinstituts. Dieses hat in erster Linie mehrere tausend Fachanwälte gebeten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (außerhalb ihrer eigenen Anwaltspraxis) aus ihrem Fachgebiet zu benennen, die sie als besonders qualifiziert und erfahren ansehen. Außerdem sind offenbar auch Bewertungen von Mandanten berücksichtigt worden.

Für den Bereich des Arbeitsrechts ist – als einziger Anwalt im Bonner Raum – Herr Dr. Nicolai Besgen als „Top-Anwalt“ genannt worden und im Bereich des Familienrechts – wie auch schon bei allen vergleichbaren Veröffentlichungen des Focus in der Vergangenheit – Herr Rainer Bosch. In Veröffentlichungen der Zeitschrift WirtschaftsWoche in den Jahren 2009 und 2012 war Meyer-Köring bereits als „Top-Kanzlei für Erbrecht“ (konkret Rechtsanwalt Alexander Knauss) und als „Top-Kanzlei für Vermögensschutz und Ehevertragsrecht“ (konkret Rechtsanwalt Rainer Bosch) empfohlen worden.

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