24.05.2003

Die auf der geänderten Regelbetragverordnung beruhende „Düsseldorfer Tabelle“ für die Zeit ab dem 01.07.2003 ist jetzt veröffentlicht worden. Ebenso gibt es jetzt für die Zeit ab dem 01.07.2003 eine neue „Berliner Tabelle“, die in den Neuen Bundesländern zurzeit noch ergänzend zur „Düsseldorfer Tabelle“ herangezogen wird; ihre Besonderheit besteht im wesentlichen darin, dass sie – anders als die „Düsseldorfer Tabelle“ – zusätzlich auch für Monatsnettoeinkommen unter 1.300 € Unterhaltsbeträge ausweist. Die „Berliner Tabelle“ soll angewendet werden, wenn Gläubiger und Schuldner im Beitrittsgebiet leben, während sich in Mischfällen die Unterhaltshöhe nach dem Wohnsitz des Kindes richtet und der Selbstbehalt nach dem Wohnsitz des Schuldners.

 

Diese Tabellen stellen keine Rechtsnormen dar, sondern lediglich Orientierungshilfen, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken sollen. Sie sind hier zur besseren Darstellung einheitlich wiedergegeben; die „Berliner Tabelle“ betrifft nur die ersten beiden Einkommensgruppen.

 hier

 

Einkommen in Euro mtl.

Monatsunter- halt bis zum 6. Geburtstag

Monatsunter-halt vom 6. bis 12. Geburtstag

Monatsunter-

halt vom 12. bis 18. Geburtstag

Monatsunter-halt ab Volljährigkeit

Prozentsatz des Regel-betrags West

Berlin

 

 

 

 

 

Bis 1000

183

222

262

 

92

1000 – 1150

191

232

273

 

96

Düsseldorf

 

 

 

 

 

1150 – 1300

199

241

284

327

100

1300 – 1500

213

258

304

350

107

1500 – 1700

227

275

324

373

114

1700 – 1900

241

292

344

396

121

1900 – 2100

255

309

364

419

128

2100 – 2300

269

326

384

442

135

2300 – 2500

283

343

404

465

142

2500 – 2800

299

362

426

491

150

2800 – 3200

319

386

455

524

160

3200 – 3600

339

410

483

556

170

3600 – 4000

359

434

512

589

180

4000 – 4400

379

458

540

622

190

4400 – 4800

398

482

568

654

200

 

Liegt das Einkommen über 4800 € im Monatsdurchschnitt, richtet sich die Unterhaltshöhe „nach den Umständen des Einzelfalls“.

 

Alle Einzelheiten mit den Anmerkungen finden Sie hier.

 

 

 

 

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